
Steuern
Steuerliche Hürden für Existenzgründer
Ist eine Idee entstanden und der Weg für die Gründung eines eigenen Unternehmens gemacht, sei es durch Aufnahme eines Existenzgründungskredites oder durch Anmietung eines Ladenlokals, bleiben meist noch die Fragen der steuerlichen Abwicklung. Nicht zu vergessen die betriebswirtschaftliche Handhabung oder auch andere gesetzliche Auflagen, wie zum Beispiel die Gewerbeanmeldung bei der Gemeinde.
Ein Beitrag von Axel Utecht
Die meisten Existenzgründer sind Profis auf ihrem Gebiet, haben alles im Griff, was Ihren laufenden Geschäftsbetrieb angeht oder auch die Akquise. Aber die Undurchsichtigkeit der deutschen Steuergesetze verlangt vieles ab. Gerade wenn dies noch nebenher erledigt werden soll.
Welche Steuern können überhaupt auf Existenzgründer zukommen? Meistens wird hier was übersehen oder nicht bedacht. Das kann dann zu Überraschungen führen.
Umsatzsteuer: Grundsätzlich müssen alle Unternehmer Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen. Es gibt jedoch eine sog. Kleinunternehmer-Regelung. Liegt der Jahresumsatz unter 50.000 Euro, kann die Umsatzbesteuerung auf Antrag unterbleiben. Für Existenzgründer gilt ansonsten, dass die sog. Umsatzsteuer-Voranmeldung monatlich dem Finanzamt einzureichen und der Voranmeldungsbetrag zu bezahlen ist. Die Umsatzsteuer wird den Abnehmern berechnet und Umsatzsteuern aus Eingangsrechnungen können von der eigenen Umsatzsteuer als Vorsteuer abgesetzt werden. In Anfangszeiten kommt es häufig auch zu Vorsteuerüberhängen, die das Finanzamt dann erstattet. Das Problem ist meistens, dass der Umsatz samt Umsatzsteuer in einem Monat vereinnahmt wurde und bereits ausgegeben ist, wenn die Vorauszahlung an das Finanzamt zu zahlen ist.
Gewerbesteuer: Die Gewerbesteuer ist von allen Gewerbetreibenden zu zahlen, egal ob Handwerker, Händler oder Dienstleister. Ausgenommen von der Gewerbesteuer sind nur Freiberufler, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Architekten. Hier kann zum Beispiel die Standortfrage für das neu zu gründende Unternehmen wichtig werden. Die Gemeinden haben nämlich unterschiedliche Hebesetze und so kann es günstiger sein und sogar einige tausend Euro im Jahr sparen, wenn der Unternehmenssitz im Nachbarort gegründet wird. Die Gewerbesteuer wird dann vierteljährlich vorausgezahlt und von den Gemeinden erhoben. Seit 2008 ist die Gewerbesteuer keine Betriebsausgabe mehr und mindert somit nicht mehr den steuerlichen Gewinn. Die Gewerbesteuer wird aber direkt auf die Einkommensteuer angerechnet (3,8-fache des Gewerbesteuermessbetrags, maximal die tatsächlich gezahlte Gewerbesteuer).
Einkommensteuer: Die Einkommensteuer sowie die Annexsteuern (Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer) sind von allen Einzelunternehmern und Gesellschaftern von Personengesellschaften zu zahlen. Grundlage hierfür ist der steuerliche Gewinn. Zu beachten ist, dass das Einkommensteuergesetz zum Teil andere Gewinnermittlungsvorschriften vorsieht als das Handelsgesetzbuch. Seit Jahren driften die Vorschriften hier auseinander. In der Anfangsphase entstehen oft auch erst Verluste die entweder mit anderen Einkünften verrechnet werden oder wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind vorgetragen werden können. So können Einkommensteuern gespart werden. Auch die Einkommensteuer wird vierteljährlich vorausgezahlt.
Körperschaftsteuer: Die Körperschaftsteuer ist auf die Gewinne der Kapitalgesellschaften, also GmbH, AG und Genossenschaften, zu zahlen. Die Ermittlung des Gewinns erfolgt nach dem Körperschaftsteuergesetz in Verbindung mit dem Einkommensteuergesetz. Daher weicht die Gewinnermittlung hier nicht wesentlich von der Gewinnermittlung eines Einzelunternehmens ab. Die Körperschaftsteuer beträgt derzeit 15% zuzüglich Solidaritätszuschlag. Sie wird ebenfalls vierteljährlich als Vorauszahlung erhoben.
Gibt es noch Dinge steuerlicher Art vor der Gründung zu bedenken? Oder kann man alles auch noch hinterher „glatt bügeln“?
Einiges sollte tatsächlich vorher überdacht werden. Das kann Steuern sparen. Wie zum Beispiel unter dem Stichpunkt Gewerbesteuer erwähnt die Standortfrage.
Auch gibt es die Frage der Rechtsformwahl. Ist es sinnvoll das Unternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft zu gründen? Der GmbH-Geschäftsführer erhält ein Gehalt, das er versteuern muss. Erzielt aber die GmbH in den ersten Jahren Verluste, werden die zwar vorgetragen, aber die Einkommensteuer des Geschäftsführers wird nicht gemindert und es kann zu Liquiditätsschwierigkeiten kommen.
Fehlende Belege können teuer sein. Jeder Beleg sollte aufgehoben werden und möglichst sofort gut abgelegt werden. Die Ablageart ist egal, Hauptsache der Unternehmer kann alles schnell und problemlos finden. Die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer kann als Vorsteuer abgezogen werden und ist damit wie bares Geld! Und ansonsten mindern natürlich die Aufwendungen den zu versteuernden Gewinn.
Auch wenn es komisch klingt, auch mit der Lebensgefährtin, die nebenbei den Schriftverkehr und die Telefonate erledigt, oder dem Großvater, der dem Unternehmen mit etwas Erspartem ins Leben geholfen hat, sollten Verträge abgeschlossen werden. So gut es gemeint ist, unentgeltliche Hilfeleistung durch andere Personen kann Geld kosten. Denn wenn mit der Lebensgefährtin ein Arbeitsvertrag und mit dem Großvater ein Darlehensvertrag geschlossen wird und diese Verträge auch tatsächlich (wie unter Fremden Dritten) durchgeführt werden, können der Arbeitslohn und die Zinsen abgesetzt werden. Und wahrscheinlich muss der Großvater als Rentner nicht Mal Steuern auf die Zinserträge zahlen.
Wichtig ist auch die Planung der Steuervorauszahlungen. Bis der Einkommensteuerbescheid erlassen wird, der erstmals den Gewinn des neu gegründeten Unternehmens enthält, können schon Mal zwei Jahre ins Land gehen. Und dann kommt auf ein Mal gleichzeitig eine nachträgliche Vorauszahlung für das Jahr zuvor und natürlich die vierteljährliche Festsetzung für das laufende Jahr. Nicht zu vergessen die Gewerbesteuer. Und so ist schnell die Liquidität verschwunden oder schlimmer noch – ein Zahlungsengpass vorhanden. Also lieber von Anfang an konsequent etwas für die Nachzahlungen zur Seite legen oder beim Finanzamt die Steuervorauszahlungen veranlassen.
Apropos Finanzamt. Wichtig ist es die vom Finanzamt geforderten Fristen einzuhalten. Werden die Fristen für die Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung oder Lohnsteueranmeldung wiederholt überschritten, reagiert das Finanzamt mit Verspätungszuschlägen. Bei verspäteter Zahlung mit Säumniszuschlägen. Abgesehen von Mahngebühren oder im schlimmsten Fall Zwangsgeld. Auch die Krankenkassen der Arbeitnehmer lassen sich verspätete Abgaben und Zahlungen bezahlen. Durch Einhaltung der Fristen können einige Euros gespart werden.
Muss sich der frisch gebackene Unternehmer denn nun einen Steuerberater nehmen?
Nein, natürlich kann er auch alles im Alleingang regeln. Dies erfordert sicherlich einiges an Zeit und ein wenig "Reinfuchserei". Aber es kann auch Steuerberatungsgebühren sparen. Durch das Internet gibt es Informationen kostenlos, obwohl hier sicherlich auch immer vorsichtig damit umgegangen werden muss. Denn nicht immer sind diese Informationen auch richtig. Es gibt mittlerweile auch gute und preiswerte Programme für den Laien, um Buchführung, Lohnabrechnungen oder Jahresabschluss zu erstellen.
Der Steuerberater bietet diese Leistungen auch alle an. Er kann aber auch nur für einzelne Positionen beauftragt werden, wie zum Beispiel die Erstellung des Jahresabschlusses nach den Zahlen der vom Unternehmer selbst erstellten Buchführung. Zudem kann der Steuerberater natürlich auch noch externes Controlling vornehmen, kann alternative Finanzierungen berechnen oder bei Bankgesprächen unterstützend dabei sein und vor allem fachkundige Auskünfte zu steuerlichen Fragen geben.
Über den Autor
Der Betriebswirt Axel Utecht ist der Organisator und Lenker hinter
steuerberaten.de. Seit 1996 arbeitet Utecht als Steuerberater und seit 2000
zudem als Wirtschaftsprüfer. Bei steuerberaten.de fungiert Utecht seit
Gründung im September 2006 als Geschäftsführer.
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