
Urheberrecht
Software im Unternehmen
Ist Software geschützt? - Softwarenutzung ohne Lizenz - ein Kavaliersdelikt? - Ist der Handel mit gebrauchter Software verboten?
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Oberwetter
1. Ist Software geschützt?
Bei Software handelt es sich um Computerprogramme. Diese Programme haben für den Verwender einen großen Nutzen, ihm wird die Arbeit erleichtert. Die Software wird in der Regel durch Kauf erworben, möglich ist jedoch auch die Entrichtung einer monatlichen Nutzungsgebühr, sprich Miete.
Software genießt in der Regel Urheberrechtsschutz. Das bedeutet, dass der
Entwickler der Software selbst darüber bestimmen kann, ob und zu welchen
Konditionen das von ihm entwickelte Computerprogramm genutzt werden darf.
So kann er Dritten Nutzungsrechte einräumen. Dabei kann er sogenannte
ausschließliche Nutzungsrechte einräumen. In solchen Fällen erwirbt in der Regel ein Unternehmen das Recht, die Software zu allen möglichen Zwecken zu nutzen, also nicht nur zur Verwendung im eigenen Unternehmen; vielmehr wird auch das Recht erworben, selbst Lizenzen an andere Unternehmen zu erteilen (und in diesem Zusammenhang entsprechende Lizenzgebühren zu kassieren).
Möglich ist auch die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts. Das Unternehmen darf dann die Software nur im eigenen Unternehmen nutzen, nicht aber, die Software weiter vermarkten. Bei Unternehmen, die nicht im Softwarehandel tätig sind, ist die Einräumung eines einfachen Nutzungsrechts die Regel: Man erwirbt die Software,um sie im Unternehmen einzusetzen.
Die zunehmende Digitalisierung macht es möglich, dass Software auf verschiedenen Wegen erworben werden kann. War es früher üblich, dass man eine Diskette oder später eine CD mit Software erwarb, so wird Software nun immer häufiger online heruntergeladen. Das wirft Probleme auf, auf die wir unten noch eingehen werden.
2. Softwarenutzung ohne Lizenz - ein Kavaliersdelikt?
Nicht näher erörtert werden muss, dass das unerlaubte Kopieren von Software
unzulässig ist. Das hat bislang die verschiedensten Unternehmen nicht gehindert, sich mit solchen Programmen einzudecken. Lizenzverstöße werden gesehen, aber als Bagatellvergehen eingestuft.
Die Nutzung nicht lizenzierter Software stellt jedoch einen Urheberrechtsverstoß dar, der zivilrechtlich und strafrechtlich verfolgt werden kann.
Zivilrechtlich besteht ein Anspruch des Rechteinhabers auf Unterlassung der
Nutzung und auf Schadensersatz. Im Klartext bedeutet das, dass der Nutzer der Software die Programme nachlizenzieren, etwaige Gewinne herausgeben und er die Anwaltskosten des Rechteinhabers tragen muss.
Unannehmlichkeiten kann es zudem durch ein Strafverfahren geben. Im Bereich des unerlaubten Musik-Downloads sind Strafanzeigen der Rechteinhaber an der Tagesordnung - häufig mit dem Hintergrund, über die Ermittlungsbehörden mehr über den Nutzungsumfang zu erfahren.
Auch für den Bereich der unlizenzierten Nutzung von Computerprogrammen wird dieser Weg durch die Rechteinhaber immer öfter gegangen. Ein Ermittlungsverfahren sollte ein Unternehmen schon aus dem Grunde nicht kalt lassen, weil der Betriebsablauf empfindlich gestört werden kann - eine Durchsuchung im Unternehmen ist kein Aushängeschild an Seriosität und spätestens, wenn es zur Beschlagnahmung von Computern kommt, wird es schmerzhaft. In der Regel steht ein solcher Computer nämlich nicht schon wieder am nächsten Tag an seinem gewohnten Platz.
3. Ist der Handel mit gebrauchter Software verboten?
Gebrauchte Software hat im Gegensatz zu anderen gebrauchten Gegenständen einen immensen Vorteil: Es gibt keine Abnutzung. Insofern ist ein gebrauchtes Softwareprogramm genau so viel wert wie ein Originalprogramm. Kann eine gebrauchte Software an Dritte veräußert werden?
Dieser Fall kann aktuell werden, wenn ein Unternehmen sich entschließt, eine
andere als die bislang genutzte Software zu nutzen. Dann kann man die gebrauchte Software löschen oder man kann sich überlegen, ob die Software nicht verkauft werden kann. Der Verkauf kann - je nachdem, wie viel Lizenzen im Unternehmen vorhanden sind - äußerst lukrativ sein. Aber: Ist er auch erlaubt?
Dazu muss urheberrechtlich etwas ausgeholt werden: Grundsätzlich gehört das Recht, die Software zu verbreiten, zu den ausschließlichen Nutzungsrechten des Rechteinhabers. Aber: Dieses Recht besteht nicht unbeschränkt. In § 69 c Nr.3 Urheberrechtsgesetz (UrhG) ist festgelegt, dass das Verbreitungsrecht des
Rechteinhabers dann erschöpft ist, wenn ein Vervielfältigungsstück mit Zustimmung des Rechteinhabers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums in den Verkehr gebracht wird.
Diese etwas ungelenke Formulierung des Gesetzes besagt inhaltlich folgendes: Wird eine Software im Europäischen Wirtschaftsraum (im wesentlichen also in der EU) in den Verkauf gebracht, so darf der Käufer diese Software weiterverkaufen. Aber: Dieses Recht bezieht sich nur auf die entsprechende Lizenz, also das Vervielfältigungsstück. Kauft sich also jemand eine Software CD und installiert eine Kopie auf seinem Computer, so muss er für den Fall, dass er die CD weiterveräußern möchte, die Kopie auf seinem Rechner löschen. Verkauft werden darf also nur das Original, es dürfen nicht Kopien auf CD gezogen und dann verkauft werden.
Rechtliche Probleme bereitet in diesem Zusammenhang allerdings der Online-
Download von Programmen. Es ist umstritten, ob das obige Verfahren auch bei
einem über das Internet geladenen Programm möglich ist. Die derzeit herrschende Meinung verneint das mit der Begründung, dass kein Vervielfältigungsstück vorliegt. Die Betonung liegt dabei auf "...stück". Das bedeutet, dass nach dem Gesetz eine Verkörperung vorliegen müsse, wie z.B. eine CD. Eine andere Meinung, die meiner Ansicht nach die zutreffende ist, sagt jedoch, dass es gleichgültig ist, ob ein Online-Download oder ein Verkauf einer CD vorliegt. Die Interessenlage sei gleich, so dass die Fälle auch gleich behandelt müssten. Da einige Gerichtsentscheidungen aber in die Richtung gehen, dass Software, die online geladen wurde, nicht weiterverkauft werden kann, sollte im Unternehmen immer nur auf CDs oder anderen Datenträgern
erworbene Original-Software weiterveräußert werden.
Über den Autor
Die Kanzlei Oberwetter & Olfen mit Sitz in Hamburg berät in allen Fragen des Arbeitsrechts, des Steuer- und Steuerstrafrechts, des IT-Rechts und des Insolvenzrechts. Rechtsanwalt Christian Oberwetter ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und IT-Recht , Rechtsanwalt Michael Olfen Fachanwalt für Steuerrecht.
Neue Fachbeiträge
-
Projektmanagement in IT-Start-ups
IT-Start-ups verschenken Effizienzpotenziale
Obwohl sich Projekt bezogenes Arbeiten in manchen Start-ups zu etablieren beginnt, ist professionelles Projektmanagement noch vielerorts weitgehend unbekannt. Hauke Thun, Gründer und Inhaber von PM Firefighters, erklärt in seinem Fachbeitrag, wie Start-ups ihre Potentiale mittels Projektmanagement bestmöglich nutzen. mehr
-
E-Commerce
E-Commerce mit CIVETS im Blick – Chancen und Risiken!
Nicht nur die BRIC Staaten Brasilien, Russland, Indien und China bieten Chancen für deutsche Unternehmen, die für E-Commerce Zielgruppen auf neuen Märkten suchen. In seinem Fachbeitrag beleuchtet Christian Arno, Gründer des Übersetzungsdienstes Lingo24, die so genannten CIVETS, also die wirtschaftlich aufstrebenden Länder Kolumbien, Indonesien, Vietnam, Ägypten, Türkei und Südafrika. mehr
-
Kundenkontaktpunkt-Management
Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht - Teil 3
Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, erklärt im dritten und letzten Teil ihrer Beitragsserie zum Thema "Touchpoint Management", wie Sie die Mitarbeiter aktivieren, sie tagtäglich mit dem Kunden in Kontakt stehen. mehr
-
Kundenkontaktpunkt-Management
Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht - Teil 2
Im zweiten Teil ihrer Beitragsserie zum Thema "Touchpoint-Projekte" erklärt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, wie Sie bei Mitarbeitern den "Mein-Baby-Effekt" erzeugen. mehr
-
Kundenkontaktpunkt-Management Teil 1
Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht
Anne M. Schüller ist zehnfache Buch- und Bestsellerautorin und gilt als Europas führende Expertin für Loyalitätsmarketing. Kürzlich veröffentlichte sie ihr neuestes Buch mit dem Titel „Touchpoints – Auf Tuchfühlung mit dem Kunden von heute“. In einer dreiteiligen Beitragsserie auf förderland gibt Anne M. Schüller jetzt eine Einführung ins Thema. mehr
-
Cloud Software
Cloud Software für Existenzgründer – Was sollte beachtet werden?
Als Existenzgründer sind viele Entscheidungen zu treffen. Neben der Durchführung, Steuerung und Kontrolle des Geschäftsbetriebs müssen auch verschiedene Fragen bezüglich der Nutzung von Unternehmenssoftware beantwortet werden. Frank Elsenbruch von der Scopevisio AG aus Bonn geht in seinem Fachbeitrag der Frage nach, was Gründer beim Einsatz von Software aus der Cloud beachten sollten. mehr
-
SEO
Suchmaschinenoptimierung mal anders. Ein Blick hinter das System ...
Suchmaschinenoptimierung: Oft gehört, aber nie wirklich verstanden was Suchmaschinenoptimierung ist und vor allem, wie es funktioniert. Eines können wir bereits ausschließen, Suchmaschinenoptimierung bedeutet nicht, auch wenn es klingt, dass eine Suchmaschine optimiert wird. Einen Blick hinter das System gewährt uns heute Korhan Parlar, Gründer und Geschäftsführer der SEOvista aus Berlin. mehr
-
Empfehlungsmarketing
10 schriftliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing
Die gute alte Mundpropaganda, die vor Jahrmillionen an den Lagerfeuern begann, erlebt gerade einen mächtigen Wandel. Die Social Media und der Hype um trendige Smartphones sind die wesentlichen Treiber dafür. Empfehlungen sind inzwischen der Kaufauslöser Nummer eins. Damit rückt das Empfehlungsmarketing an die vorderste Stelle im Marketingplan. Mithilfe der folgenden 10 Tipps von Anne M. Schüller können Sie Andere auf schriftliche Weise ermuntern, Ihre Angebote aktiv zu empfehlen. mehr
-
Empfehlungsmarketing
10 Verstärker in Sachen Online-Empfehlungsmarketing
Das größte Empfehlungsnetzwerk, das es je gab, heißt Social Web. Die gute alte Mundpropaganda verlagert sich immer mehr ins Internet. Das klassische Weitererzählen erlebt als digitaler Consumer-Content eine unbändige Renaissance. "Social Sharing" wird dies auch genannt. 10 Verstärker in Sachen Online-Empfehlungsmarketing stellt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, in ihrem aktuellen Fachbeitrag vor. mehr
-
Empfehlungsmarketing
10 mündliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing
Wir leben in einer neuen Businesswelt. Heute ist alles "like" oder "dislike". Da müssen Unternehmen zunehmend zeigen, dass sie zu den wirklich Guten gehören. Am wirkungsvollsten ist es, wenn dies nicht vom Anbieter selbst behauptet, sondern von seinen begeisterten Kunden bezeugt wird. Die von enthusiastischen Fans persönlich ausgesprochenen Empfehlungen, Hinweise und Tipps sind heutzutage der Kaufauslöser Nummer eins. 10 mündliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing empfiehlt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, in ihrem Fachbeitrag. mehr
-
Fachbeitrag
Unternehmensgründung mit Erfolg: Darauf kommt es an!
Viele Gründer beschäftigen sich mit scheinbar wichtigen Fragen im Vorfeld einer Unternehmensgründung. Diese Fragen stellen sie dann womöglich kompetenten Steuerberatern, Gründungsberatern und anderen Experten. Auf den ersten Blick ist dies ja auch sehr positiv. Doch leider hört man immer wieder die gleichen Fragen – Fragen, die so gut wie nichts mit dem künftigen Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens zu tun haben. Worauf es wirklich ankommt, erklärt Unternehmensberater Martin Grünstäudl in seinem Fachbeitrag. mehr
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren
förderland-Autor werden
Neue Autoren
- 22.05.2012Hauke Thun
- 12.04.2012Christian Arno
- 11.04.2012Max Karagoz
- 08.03.2012Frank Elsenbruch
- 01.03.2012Martin Grünstäudl
- 01.03.2012Korhan Parlar
- Alle Autoren