
Haftung
Schaden beim Kunden – wer zahlt?
Grundsätzlich haftet immer der Unternehmer, wenn ein Kunde einen Sach- oder Personenschaden hat. Ob und in welcher Höhe der Unternehmer für den Schaden haftet, richtet sich nach den §§ 823 ff. BGB. Neben dem Unternehmer haftet der Arbeitnehmer dem Kunden, wenn er den Schaden verursacht hat, - allerdings nur in beschränktem Umfang.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Haftung des Arbeitnehmers
Nach den §§ 823 ff. BGB muss derjenige, der vorsätzlich oder fahrlässig das Eigentum oder die Gesundheit eines anderen beschädigt, dem Geschädigten Ersatz leisten. Verursacht dagegen ein Arbeitnehmer bei seiner Arbeit einen Personen- oder Sachschaden, kann er möglicherweise Ersatzforderungen des Geschädigten zurückweisen. Denn allgemeinen Haftungsgrundsätze des BGB wurden von den Arbeitsrichtern für Arbeitnehmer eingeschränkt, weil auch bei sorgfältigem Arbeiten gelegentlich Fehler passieren. Der Arbeitnehmer würde wegen der Dauerhaftigkeit der Arbeitleistung vermehrt zu Schadensersatzansprüchen herangezogen. Dies ist unbillig, weil der Arbeitnehmer
- innerhalb der Arbeitsorganisation des Arbeitgebers fremdbestimmte Arbeit leistet.
- arbeitsvertraglich nur eine Leistungshandlung, aber keinen Leistungserfolg schuldet.
- das gezahlte Arbeitsentgelt für erbrachte Leistungen, aber nicht für die Übernahme eines Risikos erhält.
Die Einzelheiten
Der Haftungsumfang hängt davon ab, wie fahrlässig der Arbeitnehmer gehandelt hat. Unterschieden werden folgende Fallgruppen:
Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit: Arbeitnehmer haftet in voller Höhe
Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Maße verletzt worden ist. Also dann, wenn das nicht beachtet wurde, was im gegebenen Fall jedem hätte einleuchten müssen und wenn selbst einfachste, ganz nahe liegende Überlegungen nicht angestellt wurden (BAG vom 28.05.1960, AP Nr. 19 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers). Maßgebend sind die persönlichen Umstände des schädigenden Arbeitnehmers (BAG vom 18.01.1972, AP Nr. 69 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers).
Mittlere Fahrlässigkeit: Arbeitnehmer haftet nur teilweise
Die Haftungsquote des Arbeitnehmers beträgt nicht immer 50%, sie kann darunter oder darüber liegen. Es ist auch das Verhältnis zwischen Schadenshöhe und der an den Arbeitnehmer gezahlten Vergütung maßgebend.
(Mittel)Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt (§ 276 Absatz 2 BGB). Fügt der Arbeitnehmer durch fahrlässiges Handeln dem Arbeitgeber in Ausführung betrieblicher Verrichtungen einen Schaden zu, ist immer ein innerbetrieblicher Schadensausgleich durchzuführen, d. h. der Schaden ist zu quoteln.
Leichte Fahrlässigkeit: Arbeitnehmer haftet überhaupt nicht.
Der Arbeitgeber hat keinerlei Ersatzansprüche. Wurde ein Dritter geschädigt, muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer von Schadenersatzforderungen des Dritten komplett freistellen.
Leicht fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt anwendet und gleichwohl einen Fehler verursacht.
Haftungsquote bei mittlerer Fahrlässigkeit
Zur Berechnung der Haftungsquote werden alle Umstände von Schadensanlass und Schadensfolgen nach Billigkeits- und Zumutbarkeitsgrundsätzen gegeneinander abgewogen. Berücksichtig werden u. a.: auf Arbeitnehmerseite:
- Grad des Verschuldens
- Gefahren bei der Arbeit
- Höhe des Schadens
- Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb
- Höhe der Vergütung, Zahlung einer Risikoprämie
- Alter und Betriebzugehörigkeit des Arbeitnehmers
- Familienverhältnisse, z. B. Wie beeinflusst eine Schadensersatzzahlung zu Gunsten des Arbeitgebers den Lebensunterhalt der Familie?
- Versicherbarkeit gegen derartige Schäden
Wenn möglich, warum hat Unternehmer dies nicht getan? Welche Kosten blieben bei bestehender Versicherung am Unternehmer „hängen“?
Hat der Arbeitgeber derartige Schäden einkalkuliert oder einkalkulieren müssen? - Verhältnis Schadenssumme/ Arbeitsentgelt des Arbeitnehmers
Erhält der Arbeitnehmer einen Zuschuss zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung? - Wie lange arbeitet der Arbeitnehmer schon schadenfrei?
- Worin liegt die eigentliche Schadensursache? Hat das Verhalten des Arbeitgebers zum Schadeneintritt beigetragen? Hat er eine fehlerhafte Arbeitsanweisung erhalten? Wurde der Arbeitnehmer richtig in seine Arbeit eingewiesen? War im konkreten Fall eine besondere Anweisung des Arbeitgebers erforderlich?
- Gibt es Betriebsvereinbarungen oder einzelvertragliche Vereinbarungen, die die Haftungsfrage regeln?
Über den Autor
RA Bährle ist Gründer der Kanzlei Bährle & Partner in Mannheim. Das Büro besteht seit 1987, ist überregional tätig und bietet:
Die Beratung sowie gerichtliche und außergerichtliche Vertretung von kleinen Unternehmen und Privatpersonen, insbesondere in arbeitsrechtlicher, erbrechtlicher und familienrechtlicher Hinsicht. Darüber hinaus beschäftigen sie sich mit Vorsorgeverfügungen (Patientenverfügungen, Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten), dem privaten und gewerblichen Mietrecht sowie der zivil– und strafrechtlichen Abwicklung von Verkehrsunfällen.
Rechtsanwalt Ralph Jürgen Bährle
Strahlenburgstraße 23/25
68219 Mannheim
Tel. 0621 / 87 10 350
Fax 0621 / 87 10 351
e-mail: RaeBaehrleuPartner@t-online.de
Neue Fachbeiträge
-
Projektmanagement in IT-Start-ups
IT-Start-ups verschenken Effizienzpotenziale
Obwohl sich Projekt bezogenes Arbeiten in manchen Start-ups zu etablieren beginnt, ist professionelles Projektmanagement noch vielerorts weitgehend unbekannt. Hauke Thun, Gründer und Inhaber von PM Firefighters, erklärt in seinem Fachbeitrag, wie Start-ups ihre Potentiale mittels Projektmanagement bestmöglich nutzen. mehr
-
E-Commerce
E-Commerce mit CIVETS im Blick – Chancen und Risiken!
Nicht nur die BRIC Staaten Brasilien, Russland, Indien und China bieten Chancen für deutsche Unternehmen, die für E-Commerce Zielgruppen auf neuen Märkten suchen. In seinem Fachbeitrag beleuchtet Christian Arno, Gründer des Übersetzungsdienstes Lingo24, die so genannten CIVETS, also die wirtschaftlich aufstrebenden Länder Kolumbien, Indonesien, Vietnam, Ägypten, Türkei und Südafrika. mehr
-
Kundenkontaktpunkt-Management
Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht - Teil 3
Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, erklärt im dritten und letzten Teil ihrer Beitragsserie zum Thema "Touchpoint Management", wie Sie die Mitarbeiter aktivieren, sie tagtäglich mit dem Kunden in Kontakt stehen. mehr
-
Kundenkontaktpunkt-Management
Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht - Teil 2
Im zweiten Teil ihrer Beitragsserie zum Thema "Touchpoint-Projekte" erklärt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, wie Sie bei Mitarbeitern den "Mein-Baby-Effekt" erzeugen. mehr
-
Kundenkontaktpunkt-Management Teil 1
Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht
Anne M. Schüller ist zehnfache Buch- und Bestsellerautorin und gilt als Europas führende Expertin für Loyalitätsmarketing. Kürzlich veröffentlichte sie ihr neuestes Buch mit dem Titel „Touchpoints – Auf Tuchfühlung mit dem Kunden von heute“. In einer dreiteiligen Beitragsserie auf förderland gibt Anne M. Schüller jetzt eine Einführung ins Thema. mehr
-
Cloud Software
Cloud Software für Existenzgründer – Was sollte beachtet werden?
Als Existenzgründer sind viele Entscheidungen zu treffen. Neben der Durchführung, Steuerung und Kontrolle des Geschäftsbetriebs müssen auch verschiedene Fragen bezüglich der Nutzung von Unternehmenssoftware beantwortet werden. Frank Elsenbruch von der Scopevisio AG aus Bonn geht in seinem Fachbeitrag der Frage nach, was Gründer beim Einsatz von Software aus der Cloud beachten sollten. mehr
-
SEO
Suchmaschinenoptimierung mal anders. Ein Blick hinter das System ...
Suchmaschinenoptimierung: Oft gehört, aber nie wirklich verstanden was Suchmaschinenoptimierung ist und vor allem, wie es funktioniert. Eines können wir bereits ausschließen, Suchmaschinenoptimierung bedeutet nicht, auch wenn es klingt, dass eine Suchmaschine optimiert wird. Einen Blick hinter das System gewährt uns heute Korhan Parlar, Gründer und Geschäftsführer der SEOvista aus Berlin. mehr
-
Empfehlungsmarketing
10 schriftliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing
Die gute alte Mundpropaganda, die vor Jahrmillionen an den Lagerfeuern begann, erlebt gerade einen mächtigen Wandel. Die Social Media und der Hype um trendige Smartphones sind die wesentlichen Treiber dafür. Empfehlungen sind inzwischen der Kaufauslöser Nummer eins. Damit rückt das Empfehlungsmarketing an die vorderste Stelle im Marketingplan. Mithilfe der folgenden 10 Tipps von Anne M. Schüller können Sie Andere auf schriftliche Weise ermuntern, Ihre Angebote aktiv zu empfehlen. mehr
-
Empfehlungsmarketing
10 Verstärker in Sachen Online-Empfehlungsmarketing
Das größte Empfehlungsnetzwerk, das es je gab, heißt Social Web. Die gute alte Mundpropaganda verlagert sich immer mehr ins Internet. Das klassische Weitererzählen erlebt als digitaler Consumer-Content eine unbändige Renaissance. "Social Sharing" wird dies auch genannt. 10 Verstärker in Sachen Online-Empfehlungsmarketing stellt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, in ihrem aktuellen Fachbeitrag vor. mehr
-
Empfehlungsmarketing
10 mündliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing
Wir leben in einer neuen Businesswelt. Heute ist alles "like" oder "dislike". Da müssen Unternehmen zunehmend zeigen, dass sie zu den wirklich Guten gehören. Am wirkungsvollsten ist es, wenn dies nicht vom Anbieter selbst behauptet, sondern von seinen begeisterten Kunden bezeugt wird. Die von enthusiastischen Fans persönlich ausgesprochenen Empfehlungen, Hinweise und Tipps sind heutzutage der Kaufauslöser Nummer eins. 10 mündliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing empfiehlt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, in ihrem Fachbeitrag. mehr
-
Fachbeitrag
Unternehmensgründung mit Erfolg: Darauf kommt es an!
Viele Gründer beschäftigen sich mit scheinbar wichtigen Fragen im Vorfeld einer Unternehmensgründung. Diese Fragen stellen sie dann womöglich kompetenten Steuerberatern, Gründungsberatern und anderen Experten. Auf den ersten Blick ist dies ja auch sehr positiv. Doch leider hört man immer wieder die gleichen Fragen – Fragen, die so gut wie nichts mit dem künftigen Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens zu tun haben. Worauf es wirklich ankommt, erklärt Unternehmensberater Martin Grünstäudl in seinem Fachbeitrag. mehr
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren
förderland-Autor werden
Neue Autoren
- 22.05.2012Hauke Thun
- 12.04.2012Christian Arno
- 11.04.2012Max Karagoz
- 08.03.2012Frank Elsenbruch
- 01.03.2012Martin Grünstäudl
- 01.03.2012Korhan Parlar
- Alle Autoren