Regionalförderung - Ein Beitrag von Oliver Briemle
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04.02.2010

Finanzierung und Förderung

Regionalförderung

In den verschiedenen Bundesländern und Regierungsbezirken gibt es unterschiedliche Investitionsförderungen in Form von Zuschüssen oder einen laufenden anteiligen Zinszuschuss. Diese Zuschüssen werden nicht von den Förderbanken bezahlt, sondern von den Regierungen gewährt.


Ein Beitrag von Oliver Briemle

Die meisten Banken informieren darüber leider nicht ihre Kunden, die damit teilweise auf sehr viele Zuschüsse verzichten müssen. Dies liegt meist daran, dass die Programme den Banken nicht vorliegen, die Banken nicht ihre eigenen Gelder verleihen können, oder der zusätzlich Arbeitsaufwand gescheut wird. 


Beispiel der Regionalförderung Schwaben im Bundesland Bayern

Wer wird gefördert?

Förderungsempfänger können in Schwaben nur kleine und mittlere Unternehmen der Industrie, des Handwerks und handwerksähnlichen Gewerbes, des Handels, des Fremdenverkehrsgewerbes sowie des sonstigen Dienstleistungsgewerbes i.S.d. KMU-Freistellungsverordnung bzw. der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6. Mai 2003 sein.

Die Unternehmen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie weisen einen überregionalen Absatz (außerhalb eines Radius von 50 km) von mehr als 50 Prozent aus
  • die Betriebsstätte befindet sich in einem Fördergebiet

Was wird gefördert?

Gefördert werden regionalwirtschaftlich bedeutsame Investitionen zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen und im Fremdenverkehrsbereich vorrangig Maßnahmen zur qualitativen Verbesserung des touristischen Angebots.

Wie wird gefördert?

Die Zuwendung kann vom Zuwendungsempfänger als Investitionszuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA Förderbank Bayern auszureichenden Darlehens eingesetzt werden. Eine Kombination beider Förderarten ist möglich.

"Die Zuwendung wird auf Antrag gewährt. Vorhaben, mit denen vor unserer schriftlichen Zustimmung zum förderunschädlichen Maßnahmebeginn bereits begonnen wurde, können nicht gefördert werden. Als Beginn des Vorhabens zählt dabei grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Bei Baumaßnahmen gelten Planung und Grunderwerb sowie sonstige vorbereitende Maßnahmen nicht als Beginn des Vorhabens."

Weitere Informationen zu den Bayerischen regionalen Förderprogrammen für die gewerbliche Wirtschaft erhalten Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie.

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Über den Autor

Oliver Briemle wurde an der Universität Lüneburg nach der Anforderung des Bundesqualitätszirkel für Gründungsberatung zertifiziert.
Er begleitet Unternehmensstarter bereits vor Gründung bis zur nachhaltigen Sicherung Ihres Unternehmens.

"Wir schaffen Liquidität" mit diesem Leitsatz fördert Briemle seit Jahren Gründer, Wachstumsunternehmen und Betriebe in der Krise.

Margaretenweg 12
86842 Türkheim

Tel.: 08245/209387
www.oliver-briemle.de

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