Nutzen und Schaden einer Insolvenz - Ein Beitrag von Dr. Ulrich Weistermann
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13.05.2010

Insolvenz

Nutzen und Schaden einer Insolvenz

Die steigende Zahl der Unternehmens-Insolvenzen liefert den Anlass, um die praktischen Auswirkungen einer Insolvenz für betroffene Unternehmen kurz zu beleuchten.




Ein Beitrag von Dr. Ulrich Weistermann

Die Insolvenz-Praxis

Gerichtliche Insolvenzverfahren führen zu einem völlig unbefriedigenden Ergebnis:

  • In über 90 Prozent aller Insolvenzverfahren wird das Unternehmen eingestellt und zerschlagen.
  • An die Gläubiger wird eine Quote von weniger als 5 Prozent ausbezahlt.
  • Die Auszahlung erfolgt erst nach 3 bis 4 Jahren.
  • In einem eröffneten Insolvenzverfahren erfolgt eine umfassende
  • Überprüfung erfolgter Zahlungen, vor allem an den Inhaber oder Gesellschafter, die bis zu 10 Jahren zurückgehen können. Entsprechende Unterlagen sind vorzulegen.
  • Der enorme bürokratische Aufwand eines Insolvenzverfahrens ist die Hauptursache für die entstehenden Kosten, die lange Laufzeit sowie die dadurch bedingte niedrige Gläubigerquote.

Unternehmer-Risiken

Für den betroffenen Unternehmer ergeben sich aus der Insolvenz erhebliche strafrechtliche und zivilrechtliche Risiken.

  • Handelt es sich um eine GmbH oder sonstige Kapitalgesellschaft, wird in vielen Fällen eine strafrechtlich relevante sog. Insolvenzverschleppung vorliegen.
  • Dies kann zu persönlichen Haftungen des Geschäftsführers bis zur vollen Höhe des Insolvenzschadens führen.
  • Zudem besteht eine zivil- und strafrechtliche Haftung für die Arbeitnehmerbeiträge zu den Sozialabgaben.
  • Weitere persönliche Haftungsrisiken für nicht gezahlte Steuern kommen hinzu.
  • Letztlich können aufgrund der Krisensituation normale Geschäfte zu zivil- oder strafrechtlichen Haftungsrisiken führen, so dass ein betroffener Unternehmer allen Grund hat, eine Insolvenz unbedingt zu vermeiden.

Vermeidungs-Strategie

Besteht eine massive Liquiditätskrise, ist die Vermeidung der Insolvenz nur mit Zustimmung der Gläubiger möglich, da alle fälligen Forderungen zumindest vorübergehend gestundet werden müssen.


Der aussergerichtliche Vergleich

Um die notwendige Zustimmung der Gläubiger zu erreichen, ist ein aussergerichtlicher Vergleich erforderlich, der bei professioneller Vermittlung regelmässig auch zustande kommt.

  • Aufgrund der extrem niedrigen Insolvenzquote haben die Gläubiger auch ein erhebliches Interesse daran, eine Insolvenz zu vermeiden. 50 Prozent Vergleichsquote sind immer besser als 5 Prozent Insolvenzquote.
  • Um diese Erkenntnis überzeugend zu vermitteln und einen fairen Vergleich zustande zu bringen, übernimmt unser Unternehmen eine unabhängige Vermittlungsfunktion und begründet eine entsprechende bindende Verpflichtung auch gegenüber den Gläubigern.
  • Wir analysieren die Unternehmenssituation, erstellen ein Konzept für einen aussergerichtlichen Vergleich mit den notwendigen Stundungen, Verzichten oder Rangrücktritten und stellen dem das voraussichtliche Ergebnis eines gerichtlichen Insolvenzverfahrens gegenüber.
  • Damit können wir die Sanierungsgrundlagen den Gläubigern gegenüber bestätigen, sie von der Notwendigkeit der Sanierung überzeugen und ihre Zustimmung zu einem aussergerichtlichen Vergleich erreichen.
  • Letztlich lässt sich durch unsere Vermittlungstätigkeit jede Vergleichslösung durchsetzen, die für den Schuldner und die Gläubiger besser ist als eine gerichtliche Insolvenz.

Fazit

Kann ein Unternehmen fällige Verbindlichkeiten nicht mehr pünktlich bezahlen, muss ein Unternehmer handeln, da sich das Problem selten allein über das laufende Geschäft löst. Bevor er ein Insolvenzverfahren einleitet, sollte er unbedingt bestehende Sanierungsmöglichkeiten überprüfen, wozu vor allem ein aussergerichtlicher Vergleichsabschluss mit den Gläubigern gehört. Durch unser professionelles und rechtsverbindliches Vermittlungsverfahren können wir dazu schnell und kostengünstig effektive Hilfe leisten.

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Über den Autor

Dr. Ulrich Weistermann ist Rechtsanwalt in München und seit über 20 Jahren im Bereich 'Sanierung und Insolvenz' tätig. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der proCon-treuHand GmbH in München. Die proCon-treuHand GmbH ist eine von Wirtschaftsprüfern und Rechtsanwälten geführte Beteiligungs- und Treuhandgesellschaft, die seit dem Gründungsjahr 1991 innovative Konzeptionen für die Begleitung von Unternehmen in Krisensituationen entwickelt und perfektioniert hat. Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Abschluss von Gläubigervergleichen zur Vermeidung von Insolvenzen.

www.proCon-treuHand.de

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