Mini-GmbH statt Limited - Ein Beitrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
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21.06.2007

Stichwort

Mini-GmbH statt Limited

Nach mehrjähriger Diskussion hat das Bundeskabinett am 23. Mai grundlegende Änderungen für die Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) beschlossen.


Ein Beitrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln

Hintergrund der geplanten Vereinfachung des seit 115 Jahren geltenden GmbH-Rechts ist auch der Vormarsch der britischen Limited Company in Deutschland. Diese Rechtsform ermöglicht die schnelle und kostengünstige Gründung eines Unternehmens (iwd 24/2005). Im Jahr 2006 sollen in Deutschland schon etwa 11.500 Limited-Gründungen nach britischem Recht erfolgt sein; insgesamt firmieren in Deutschland wohl mehr als 20.000 Unternehmen unter dieser Rechtsform.

Das Stammkapital für die GmbH sinkt dem Berliner Beschluss zufolge von 25.000 auf 10.000 Euro. Bei Verwendung eines Mustervertrags für die Gesellschaft ist keine notarielle Beurkundung mehr notwendig; gibt es maximal drei Gesellschafter, reicht eine Beglaubigung. Daneben soll sich auch die Anmeldung bei den Behörden beschleunigen.

Doch die Reform macht nicht nur die Gründung der traditionellen GmbH einfacher und billiger. Künftig können auch Mini-GmbHs gegründet werden. Diese "Unternehmergesellschaft" kommt mit 1 Euro Gründungskapital aus. Bei erfolgreicher Geschäftstätigkeit muss allerdings jedes Jahr ein Viertel des Gewinns ins Stammkapital überführt werden, bis die Einlage für eine „normale“ GmbH, also 10.000 Euro, erreicht ist. Prinzipiell könnten mit der Reform auch bestehende GmbHs ihr Stammkapital abschmelzen. Doch dürfte dies wegen des negativen Signals an die Gläubiger in der Praxis kaum vorkommen.

Auf 1 Euro – von bislang 1.000 Euro - reduziert sich auch die Mindesteinlage eines GmbH-Gesellschafters, unabhängig davon, ob es sich um eine Unternehmergesellschaft oder eine größere GmbH handelt. Zudem können Geschäftsanteile leichter neu aufgeteilt oder übertragen werden. Damit könnte die GmbH wieder Boden gutmachen, denn die Gründung einer Limited ist zwar preiswert, aber durchaus mit Folgekosten verbunden: Jedes Jahr muss ein Geschäftsbericht in englischer Sprache vorgelegt werden, und bei Nichteinhaltung von Berichtsterminen kann das britische "Companies House" empfindliche Strafen verhängen - bis hin zur Schließung des Unternehmens.

© Deutscher Instituts-Verlag

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