Meine Firma schickt mich ins Ausland – worauf ist zu achten? - Ein Beitrag von Hans-Georg Rumke
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26.08.2010

Inhalt eines Entsendevertrages

Meine Firma schickt mich ins Ausland – worauf ist zu achten?

Von einer Entsendung spricht man immer dann, wenn ein Unternehmen einen Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin für mehrere Jahre ins Ausland schickt. Für diese Zeit bleibt das alte Arbeitsverhältnis bestehen, ruht aber. Der Arbeitnehmer wird in die ausländische Arbeitsorganisation eingegliedert und untersteht dem Weisungsrecht des ausländischen Arbeitgebers, oftmals einer Tochtergesellschaft. Für die Zeit der Entsendung wird ein sogenannter Entsendevertrag geschlossen, der die Rechte und Pflichten während der Entsendung regelt. Die Modalitäten sind oftmals sehr großzügig gestaltet und sollen dem Arbeitnehmer einen Anreiz bieten, den gewohnten privaten und beruflichen Lebensbereich aufzugeben.




Ein Beitrag von Hans-Georg Rumke

Die Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland ist für viele Unternehmen aufgrund der fortschreitenden Globalisierung alltäglich geworden. Legt Ihnen Ihre Firma einen Entsendungsvertrag vor, sollten Sie darauf achten, dass dieser mindestens folgende Regelungen enthält:

Aufgabenbereich

Der zukünftige Aufgabenbereich sollte möglichst konkret beschrieben werden, einschließlich der fachlichen und disziplinarischen Befugnisse. Es sollte auch klar formuliert sein, wem Sie unterstellt sind und an wen Sie berichten.

Dauer der Entsendung

Diese beträgt üblicherweise zwischen 2 und 4 Jahren mit der Option zur ein- oder mehrmaligen Verlängerung. Hier ist auch die Rückrufmöglichkeit durch den Arbeitgeber zu regeln. Die ordentliche Kündigung kann während der Dauer der Entsendung ausgeschlossen werden.

Bezüge

Die Gesamtbezüge werden regelmäßig aufgegliedert in monatliches Grundgehalt, Auslandszulage, Prämie, Tantieme etc. Die Auszahlung kann in Euro und/oder Landeswährung erfolgen. Hier sollte auch eine jährliche Gehaltsanpassung sowie der maßgebende Wechselkurs angegeben werden. Eventuell können Sie auch eine Nettogehaltszusage durchsetzen.

Steuern

Hier ist ein Hinweis auf geltende steuerliche Regelungen und auf das gegebenenfalls anzuwendende Doppelbesteuerungsabkommen mit dem ausländischen Staat erforderlich.

Sozialversicherung

Auf die während der Entsendung weiterhin geltende deutsche Sozialversicherung sollten Sie ebenfalls achten.

Nebenleistungen

Meist werden zusätzlich Anreize geboten wie Firmenfahrzeug, Mietübernahme oder Mietzuschuss, Übernahme von Schul- und Kindergartenkosten, Sprachkurse, Nachteilausgleich durch steuerlich anerkannte Sätze für den Verpflegungsmehraufwand usw.

Reisekosten

An dieser Stelle erfolgt eine Regelung über notwendig werdende Dienstreisen sowie über private (jährliche) Hin- und Rückflüge für Sie und Ihre Familie.

Erkrankung und Unfall am Arbeitsort

Üblich ist der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung für Sie und Ihre Familie, evtl. zusätzliche Leistungen des Arbeitgebers bei Invalidität und Tod, Abschluss weiterer Versicherungen bei Freizeitunfall, Haftpflicht, Kfz-Versicherung, Hausrat, Reisegepäck und Umzug.

Notfälle

Wichtig sind auch Regelungen für Fälle höherer Gewalt (Rückruf, Kosten etc.) sowie ein finanzieller Ausgleich bei nicht verschuldeter Freiheitseinschränkung.

Arbeitszeit/Urlaub

Hier werden Sie sich an die am ausländischen Aufenthaltsort geltenden gesetzlichen Bestimmungen und betrieblichen Gepflogenheiten anpassen müssen.

Umzugskosten

Die Firma übernimmt in der Regel die Kosten für Umzug und Transportversicherung einschließlich der Rückreisekosten.

Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis

Für die allermeisten Auslandstätigkeiten ist vorab eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. Hier hilft Ihnen Ihr Arbeitgeber.


Rückkehrklausel

Sehr wichtig: Ihnen sollte bei Ihrer Rückkehr zumindest die Weiterbeschäftigung in Ihrer Position vor Antritt des Auslandseinsatzes zugesichert werden, besser noch: eine Stelle in Deutschland, die hinsichtlich Verantwortungsbereich, Einkommen und Anforderungen Ihren im In- und Ausland gesammelten Erfahrungen und Leistungen entspricht. Besonders vorteilhaft wäre, wenn Sie vertraglich festschreiben, dass Ihnen bei Ihrer Rückkehr eine bestimmte Position (beruflicher Aufstieg) zugesichert wird.

Geltung einer bestimmen Rechtsordnung

Im Arbeitsvertrag sollte stets die Geltung deutschen Rechts vereinbart werden.

Gerichtsstandsvereinbarung

Regelmäßig besteht Ihr Arbeitgeber darauf, dass als Gerichtsstand der Sitz des Arbeitgebers in Deutschland  vereinbart wird. Zulässig sind aber auch andere Gerichtsstandsvereinbarungen, etwa Ihr Wohnsitz.

Betriebliche Altersversorgung

Im Entsendungsvertrag sollte auch die Fortgeltung der betrieblichen Altersversorgung enthalten sein einschließlich der Frage, ob während der Auslandstätigkeit die Beiträge hierzu entrichtet werden oder ob für diese Zeit die Betriebszugehörigkeit nur angerechnet wird.

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Über den Autor

Rechtsanwalt Hans-Georg Rumke, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Dipl. Betriebswirt, ist seit mehr als 25 Jahren auf Arbeitsrecht spezialisiert. Er vertritt und berät sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer und Betriebsräte im In- und Ausland. Auf seiner Homepage bietet er vielseitige Hilfen rund ums Arbeitsrecht, so z.B. mehr als 160 Artikel zu arbeitsrechtlichen Themen.

www.fachanwalt-arbeitsrecht.de

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