Limited gerät wegen negativem Image zunehmend in Kritik - Ein Beitrag von Steuerberater Heiko Beyer
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30.07.2007

Limited (Ltd.) in Deutschland

Limited gerät wegen negativem Image zunehmend in Kritik

Die Beliebtheit der englischen Rechtsform "Limited" (Ltd.) ist in Deutschland nach wie vor ungebrochen. Besonders Existenzgründer geben statt der deutschen GmbH immer öfter der Limited den Vorzug, wenn es um die Gründung einer Kapitalgesellschaft geht.




Ein Beitrag von Steuerberater Heiko Beyer

Vorzüge scheinen klar und verlockend:

  • geringe Gründungskosten
  • schnelle Gründung innerhalb weniger Tage
  • keine persönliche Haftung
  • Mindeststammkapital von umgerechnet nur 1,50 Euro
  • Gründung der Gesellschaft und Aufnahme neuer Gesellschafter ohne Notar möglich
Im Vergleich zur deutschen GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und teurer sowie langwieriger Gründungsbürokratie ist die Limited erheblich flexibler und kostengünstiger - die ideale Gesellschaftsform für Existenzgründungen sollte man meinen.

Tatsächlich aber ist das Image der Limited in Deutschland nicht das beste, wie eine Umfrage des Bundesverbandes Deutscher Unternehmensberater e.V. (BDU) und des Wirtschaftsmagazins impulse jüngst zu Tage brachte.

Besonders wenn es um die Beurteilung der Bonität durch Banken oder Geschäftspartner geht, hat man mit der Limited als Gesellschaftsform bedeutend schlechtere Karten als etwa mit der GmbH. Nach Aussage des BDU sehen 90 Prozent der Bankberater die Limited bei Kreditverhandlungen klar im Nachteil. Die Folgen: ein teurer Rechtsformwechsel ist unvermeidlich oder wichtige Investitionskredite werden nicht gewährt.

Doch wer ist Schuld am negativen Image der Limited? Hier greift ein eins ins andere. Die Haftungsbeschränkung einer Kapitalgesellschaft zu besonders niedrigen Gründungskosten verbunden mit einem Minimum an Stammkapital - besonders für Gründer mit einer unzureichend durchdachten Geschäftsidee und wenig Geld kommt die Limited als Gesellschaftsform wie gerufen. So überrascht es auch nicht, dass neben den weiter steigenden Zahlen der Limited-Gründungen in Deutschland ein ebenso schnell steigender Anteil nach kurzer Zeit wieder vom Markt verschwindet.

"Enorm viele Limiteds machen nach spätestens 24 Monaten wieder dicht.", resümiert Rechtsanwalt Wilhelm Niemeier, Experte für Gesellschaftsrecht. Spätestens wenn Banken notwendige Kredite wegen mangelnder Kompetenz und fehlendem Haftungskapital versagen, wird die Luft für den Unternehmer dünn. Hinzu kommt, dass die Limited aufgrund der oben genannten geldwerten Vorteile auch eine besonders beliebte Gesellschaftsform für Pleitiers ist. Windige Geschäftsmänner, die schon mehrere Firmen erfolgreich in die Insolvenz gelenkt haben, gehen oftmals mit einer Limited erneut an den Start. Darunter leidet das allgemeine Vertrauen der Gesellschaftsform im täglichen Geschäftsverkehr erheblich. Besonders Lieferanten sind hier vorsichtig geworden und prüfen derartige Geschäftspartner ganz genau.

Neben diesem negativen Image sind es aber auch ganz praktische Probleme, mit denen Limited-Gründer zu kämpfen haben: die Gesellschaftsform nach englischem Recht unterliegt auch den dort geltenden speziellen Publizitäts- und Rechtsvorschriften. Dies kann unerwartete Kompetenzprobleme beim langjährigen Steuerberater des Vertrauens hervorrufen.

Bilanz und Geschäftsberichte müssen zudem in englischer Sprache verfasst werden und sind pünktlich vorzulegen. Wer dies nicht so genau nimmt, riskiert die gnadenlose Löschung seiner Firma. Spezialisierte Steuerberater und Dienstleistungsfirmen, die sich gegen Gebühr um die ungeliebte Bürokratie kümmern, können hier sehr hilfreich sein.

Es bleibt also festzuhalten, dass das Bild der Limited in Deutschland auch vier Jahre nach der Einführung sehr gemischt ausfällt. Zwar fördern die Kostenvorteile bei der Gründung die weitere Verbreitung der Gesellschaftsform, auf der anderen Seite bereitet das negative Image besonders bei der Expansion den Firmen große Probleme.

Ob die Limited, auch in Anbetracht der kommenden GmbH-Reform die geeignete Rechtsform für die eigene Geschäftsidee ist, sollte daher behutsam mit Spezialisten geklärt werden. Im Zweifel ist es oft lohnender, mehr Geld in Beratung und Unternehmenskonzept zu investieren, als den Traum vom eigenen Unternehmen in Folge mangelnder Vorbereitung und unpassender Rechtsform zerplatzen zu lassen.

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Über den Autor

Heiko Beyer ist als Steuerberater bei Ecovis Grieger Mallison tätig. Das Hauptaugenmerk seiner Tätigkeit liegt in der Entwicklung innovativer Beratungsprodukte und -typen. Spezialisiert hat er sich hierbei insbesondere auf die steuerliche und betriebswirtschaftliche Beratung von Onlinehändlern über das Internetportal www.onlinesteuerrecht.de. Seine weiteren Tätigkeitsschwerpunkte liegen in Erstellung sowie Implementierung von Software- und Schnittstellenlösungen im Bereich des Steuerrechts, der Betriebswirtschaft und der Organisation. Des Weiteren ist Herr Beyer als Lehrbeauftragter bei der Ecovis-Akademie und der Fachhochschule Schmalkalden tätig.  

www.onlinesteuerrecht.de

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