
Externes Rating
Lassen Sie Ihre Bank beim "raten" nicht raten
In den letzten Monaten hat sich die Diskussion um die Themen "Rating" und "Basel II" zunehmend beruhigt und versachlicht. Immer mehr Unternehmer, vor allem auch mittelständische, setzen sich mit der für sie wichtigen Frage des Rating auseinander.
Ein Beitrag von Stephan Hoffmann
Es wurde auch höchste Zeit dafür, denn schließlich ändert sich durch Basel II für die Mittelständler eine ganze Menge. Waren noch im letzten Jahr die Zeitungen gefüllt mit emotionalen oder gar polemischen Aussagen wie
- "Basel II führt zu einer Verteuerung der Kredite"
- "Die Banken werden kleinen Firmen die Pistole auf die Brust setzen"
- "Der Mittelstand wird zukünftig Probleme haben, Bankkredite zu erhalten" oder
- "Kann ich mir als Mittelständler überhaupt ein Rating leisten?"
"Basel II" reformiert die seit 1988 geltende Richtlinie des "Baseler Ausschusses für Bankenaufsicht", auf deren Basis vor allem die Eigenkapitalerfordernisse für Banken international mit acht Prozent des Kreditvolumens definiert wurden.
Während auf der Basis der bisherigen Vorschriften die Eigenkapitalunterlegung völlig unabhängig von der Bonität der Schuldner allgemein festgelegt war, sehen die neuen Eigenkapitalvorschriften eine sehr viel differenziertere Vorgehensweise in Abhängigkeit von der individuellen Kundenbonität und dem bankseitig gewählten Ratingverfahren vor.
Diese individuelle Unterscheidung von Bonitäten wird aber auch zu einer eindeutigen Differenzierung der Preisgestaltungen führen. Die Transparenz der Kapital- und Kreditmärkte wird schließlich sogar zu einer Vergleichbarkeit der Bonitätseinschätzungen eines Kunden bei verschiedenen Kreditinstituten führen, da sich die Verfahren in den wesentlichen Beurteilungselementen entsprechen werden.
Systematische Risikobewertung
Nun ist das Rating als Kernelement von Basel II nicht etwa grundsätzlich etwas völlig Neues. Als ein Verfahren zur systematischen Bewertung von Risiken benotet es die Fähigkeit eines Unternehmens, seine Verbindlichkeiten vollständig und termingerecht zurückführen zu können.
Grundsätzlich lassen sich zwei Arten von Ratings unterscheiden: externe Ratings und interne Ratings.
Während auf jeden Fall für jedes kreditnehmende Unternehmen aufgrund der Vorschriften des Kreditwesengesetzes von der kreditgebenden Bank ein internes Rating erstellt werden muss, werden sich in aller Regel nur die Unternehmen einem externen Rating einer Ratingagentur (z.B. Standard & Poor´s, Fitch, Moody´s etc.) unterziehen, die z.B. im Rahmen einer Börseneinführung oder Anleiheemission am Kapitalmarkt aktiv werden wollen. Ein anderer Grund könnte jedoch auch die Publizitätswirkung eines externen Ratings aus Marketinggesichtspunkten sein.
Banken "raten" bereits seit Anfang der Neunziger Jahre ihre Firmenkunden, treffen auf dieser Basis Einzelkreditentscheidungen, überwachen ihre Kreditportfolios systematisch und betreiben so die Risikosteuerung. Nur geschah dies eher im stillen Kämmerlein und wurde selten mit dem Kunden offen diskutiert. So wurden viele Einzelaspekte der Klassifizierung eher "erraten" als erkundet. Dies galt vor allem für die so genannten qualitativen, oder weichen Faktoren. Mittlerweile haben die Banken die Verfahren zur Risikoanalyse konsequent weiterentwickelt und verfeinert.
Das interne Rating besteht hauptsächlich aus zwei Teilen, dem Finanzrating, das im Wesentlichen die quantitativen Elemente der Jahresabschlussanalyse (Beurteilung der Profitabilität, der Finanzlage, der Jahresabschlusspolitik und der Diversifizierungspolitik) enthält, und dem Strukturrating, welches sehr viele weiche Elemente beurteilt (Wettbewerbs- und Zukunftsaussichten, Managementeinschätzung). Darüber hinaus wird das sich daraus ergebende Basisrating durch Sonderfaktoren wie z.B.
- Negative Anmerkungen zum WP-Testat
- Negative Berichterstattungen in der Presse
- Negative bankinterne Informationen
- Signifikanter Kursrückgang (bei börsennotierten Gesellschaften)
- Streitigkeiten innerhalb der Geschäftsführung
- Risiken im Forderungsbestand
- Wegfall von Lieferanten oder Abnehmern
- Bestandsgefährdende Rechtsstreitigkeiten/ Ansprüche Dritter
- Fehlendes Umweltmanagementsystem (umweltrelevante Probleme)
- Unzureichende Versicherungen (z.B. gegen Umweltschäden oder bei Produkthaftungssituationen)
- Geplatzte Übernahme-/ Verkaufsgespräche
- Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme oder -bedienung
- Kontoüberziehungen/ Verletzung von kreditvertraglichen
- Nebenbedingungen
Verhandlungsspielraum durch Detailwissen
Heute stellt sich das Rating-Gespräch sehr viel transparenter dar und bietet dem Bankkunden aus diesem Grunde einen gewissen Verhandlungsspielraum. Je intensiver sich der Kunde auf dieses Gespräch vorbereitet und Detailwissen und Kenntnisse zu den Beurteilungskriterien
- Tätigkeitsgebiet/ Branche
- Marktbedingungen/ Wettbewerbsposition
- Management
- Ertragslage
- Finanzlage
- Prognose/ Planung
Denn wer weiß schon, dass die bloße Nichtbeantwortung der Frage der Unternehmensnachfolge zu einer schlechteren Management-Einschätzung durch die Bank und damit vielleicht höheren Kreditzinsen führt? Andererseits können schon drei oder vier "richtige" Antworten bei den qualitativen Kriterien Ihrem Rating, d.h. Ihrer Bonitätsbeurteilung, eine ganz andere Tendenz geben! Wenn Sie bereits mit dem Instrument eines Geschäftsplans arbeiten, dann versuchen Sie ihn "rating-gerecht" zu modifizieren.
Über den Autor
Stephan Hoffmann ist Bereichsleiter bei der Investitionsbank Berlin. Für SchmidtColleg ist er freiberuflich als Seminarleiter tätig.
Das Thema "Rating und Finanzierung" ist Bestandteil des Seminars "Unternehmens- und Finanzstrategie" des SchmidtCollegs. Weitere Infos erhalten Sie www.schmidtcolleg.de oder per Email info@schmidtcolleg.de
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