
Zugewinngemeinschaft
"Gütertrennung" optimale Lösung für Unternehmerehepaare?
Unternehmern wird zur Vermeidung von Risiken im Falle einer Scheidung häufig pauschal geraten, den Güterstand der "Gütertrennung" zu vereinbaren. Dadurch soll verhindert werden, dass der Ehegatte anlässlich einer Scheidung im Wege des beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft durchzuführenden Zugewinnausgleichs unter den Ehegatten auch an der Wertsteigerung des Unternehmens teilnimmt, was das Unternehmen, u. U. in seinem Bestand gefährden kann.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster
Hierbei wird jedoch häufig übersehen, dass der überlebende Ehegatte dadurch im Todesfall die erhebliche Vergünstigung nach § 5 Abs 1 des Erbschaftsteuergesetzes verliert, wonach der in der Ehe angefallene Zugewinn völlig steuerfrei bleibt. Daneben hat die vereinbarte Gütertrennung im Erbfall die unangenehme Folge, dass sich durch Wegfall des pauschalierten Zugewinnausgleichs von 1/4 Anteil für den Ehegatten auch die Pflichtteilsansprüche der Kinder erhöhen.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt sich für Unternehmerehepaaren anstelle der Gütertrennung die so genannte "modifizierte Zugewinngemeinschaft". In diesem Fall kann durch notariellen Vertrag auf die Durchführung des Zugewinnausgleichs im Falle einer Scheidung verzichtet werden. Für den Todesfall bleibt es jedoch bei der gesetzlichen Regelung. Hierdurch bleiben die erbschaftsteuerlichen Vorteile erhalten. Allerdings ist darauf hinzuweisen, dass im Falle des Bestehens von Gesellschafterverträgen nur die zusammenhängende Prüfung aller Verträge im Einklang mit einem Testament sowie einem Ehevertrag den Bestand des Unternehmens sichern kann. Es ist unbedingt notwendig, die Verträge aufeinander abzustimmen, um rechtliche oder steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Über den Autor
Dr. Lutz Förster, Brühl, arbeitet seit 1996 als selbständiger Rechtsanwalt mit den Schwerpunkten Erbrecht und Stiftungsrecht. Er ist ein empfohlener Experte für Erbrecht lt. FOCUS vom 22.05.2000 und 27.10.2003. Neben der Beratung und Vertretung zur optimalen Nachlassgestaltung ist er auch als Referent und Autor tätig. Zu seinen Werken zählen "Stiftung und Nachlass, 2.A. 2004" und "AnwaltSkript Erbrecht, 3.A. 2007" sowie zahlreiche Fachveröffentlichungen.
Rechtsanwalt Dr. Lutz Förster
Kanzlei für Erbrecht und Stiftungsrecht
Pulheimer Straße 19
50321 Brühl
Tel.:02232 / 210511 Fax: 02232 / 210570
E-Mail: Foerster@JurErbrecht.de
www.erbrecht-stiftungsrecht.de
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