
Unternehmensangaben
Elektronischer Bundesanzeiger: Veröffentlichung von Registerangaben im Internet
Verschärfte Überwachung der Einreichung von Pflichtangaben.
Ein Beitrag von Rechtsanwalt Christian Lentföhr
Zu finden sind alle Informationen, die ein Unternehmen schon bisher beim örtlichen Handelsregister einreichen musste. Diese zum Teil älteren Unterlagen, die bisher bei verstreuten Amtsgerichten verstaubten, lassen sich nun im Netz abrufen.
Verpflichtet sind insbesondere Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften sowie Personengesellschaften ohne eine natürliche Person als voll haftenden Gesellschaftern, wie z. B. die GmbH & Co. KG oder auch Offene Handelsgesellschaften, an denen eine Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Aber auch sonstige eingetragene Kaufleute oder Gesellschaften sind zu finden.
Eingereicht werden müssen die veröffentlichungspflichtigen Informationen direkt beim elektronischen Bundesanzeiger, der hierüber das beigefügte Merkblatt erstellte. Verschärft wird zugleich die staatliche Kontrolle darüber, ob Firmen ihre Publikationspflichten auch wirklich einhalten. Nur die wenigsten Unternehmen reichen bislang ihren Jahresabschluss ein. Künftig wacht das Bundesamt für Justiz in Bonn von Amts wegen darüber. Verstöße gegen den Offenlegungszwang sind von Amts wegen mit einem Ordnungsgeld von bis zu 25.000 Euro zu ahnden.
Das neue Firmenregister verknüpft die unterschiedlichsten Pflichtangaben über einzelne Unternehmen miteinander, vom Jahresabschluss bis zu etwaigen Informationen über den Kapitalmarkt. Meldungen über größere Beteiligungen - die Mindestschwelle dafür ist zum Jahresbeginn von fünf auf drei Prozent an einer Aktiengesellschaft gesunken - sind dort ebenso verzeichnet wie Börsenpflichtmitteilungen (Ad-hoc-Meldungen) oder Aufrufe von Investoren, die Mitstreiter für eine Sonderprüfung oder eine Schadensersatzklage suchen.
Selbst dann, wenn ein Unternehmen in die Krise geraten ist, findet sich dies als Bekanntmachung des zuständigen Insolvenzgerichts.
Abfragen aus dem Handelsregister kosten 4,50 Euro pro Seite. Bezahlt werden kann mit Kreditkarte oder - nach Registrierung - mittels elektronischer Lastschrift.
Die Unternehmen, welche ihre Pflichtangaben künftig per E-Mail übermitteln müssen, kostet dies weniger als die Einreichung auf Papier. Dennoch ist die Einreichung auf Papier für eine Übergangszeit von bis zu drei Jahren möglich, danach entfällt auf die gleichzeitige Veröffentlichung in einer Tageszeitung.
Über den Autor
Rechtsanwalt Christian Lentföhr (Schuster, Lentföhr & Zeh
- Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte) ist sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Er kam über das
internationale Recht zum Handelsvertreterrecht, Vertriebsrecht,
Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht. Er hält Vorträge und
veröffentlicht Fachartikel zu aktuellen Fragen auf dem Gebiet des
Wirtschaftsrechts. Als Vorstands- und Beiratsmitglied kennt er auch die
unternehmensinterne Sicht von Verhandlungen.
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Christian Lentföhr (Schuster, Lentföhr & Zeh - Wirtschaftsprüfer Steuerberater Rechtsanwälte) ist sowohl Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht als auch Fachanwalt für Arbeitsrecht. Er hält Vorträge und veröffentlicht Fachartikel zu aktuellen Fragen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts. Als Vorstands- und Beiratsmitglied kennt er auch die unternehmensinterne Sicht von Verhandlungen. [mehr]
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