
Eigenkapital
Eigenkapital - Vorsicht vor Überinterpretation der Bilanzquote!
Dem Eigenkapital kommt bei der Bonitätsbeurteilung von Unternehmen herausragende Bedeutung zu. Doch die bilanzielle Eigenkapitalquote ist dafür keine gute Kennziffer. Zudem öffnet sie Bilanzmanipulationen Tür und Tor.
Ein Beitrag von Diplom-Volkswirt Stefan Uhlig
Dabei hat fast ein Drittel unserer Betriebe gar kein Eigenkapital und wirtschaftet trotzdem mehr oder weniger erfolgreich. Banken lehnen leider immer öfter Kreditwünsche von Unternehmen mit dem Argument einer "zu niedrigen Eigenkapitalquote" ab, selbst wenn die Ertragszahlen der G+V zufrieden stellend sind.
Dieses Vorgehen ist äußerst unglücklich, denn die Bedeutung der bilanziellen Eigenkapitalquote wird zu Lasten unserer Betriebe (und damit der ganzen Volkswirtschaft) überschätzt bzw. betriebswirtschaftlich nicht richtig interpretiert. Ausgerechnet die Juristen sind hier den Bankern überlegen.
Grundstruktur einer Bilanz
Vergegenwärtigen wir uns Aufbau und Struktur einer Bilanz. Lassen wir der Einfachheit halber die Unterschiede zwischen Steuer- und Handelsbilanz hier weg, da insbesondere das Gros unserer mittelständischen Betriebe ohnehin nur eine Bilanz erstellt. Eine Bilanz besteht aus zwei Seiten, die wertmäßig die gleiche Summe haben (bilanzieren = sich ausgleichen bzw. sich aufheben). Auf der linken Seite stehen die Vermögenswerte des Unternehmens, genauer gesagt die betriebsnotwendigen Aktiva, um überhaupt wertschöpfend tätig werden zu können. Im klassischen Fall stehen von oben nach unten:
AKTIVA
* Grundstücke und Gebäude
* Maschinen und Anlagen
* Warenlager, getrennt nach
- Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe
- Unfertige Erzeugnisse
- Fertige Erzeugnisse
* Sonstiges Vermögen
* Barvermögen (Kasse, Schecks, Bankguthaben)
Die erste Position, oft die werthaltigste, Grundstücke und Gebäude, findet sich immer seltener in den Bilanzen unserer Unternehmen, da sie oft in eigenständige Besitz-Gesellschaften ausgegliedert sind (z.B. via Betriebsaufspaltung).
Wem gehört das Unternehmen?
Die interessantere Seite jeder Bilanz ist jedoch die rechte, die Passiv-Seite. Hier wird aufgelistet, wer das auf der linken Seite Bilanzierte finanziert hat; bzw. auf den Punkt gebracht: wem das Unternehmen eigentlich gehört ! Im klassische Fall stehen von oben nach unten:
PASSIVA
* Eigenes Kapital
* Fremdfinanzierung, insbesondere
- Langfristiges Kapital (Darlehen u.ä.)
- Kurzfristiges Kapital (KK-Konten)
* Verbindlichkeiten bei Sozialträgern, insbesondere
- Krankenkassen
- Finanzamt
* Sonstige Verbindlichkeiten
Hier nun stellen sich Fehlinterpretationen ein. Wesentliche Ursache dafür ist, dass die Zahlen auf der linken und die auf der rechten Bilanzseite jeweils auf unterschiedliche Weise ermittelt werden.
Fangen wir wieder auf der linken Seite, also bei den Aktiva, an. Die ausgewiesenen Werte sind reine Buchungsergebnisse, die aus unterschiedlichsten Bewertungsverfahren resultieren. Diese wiederum hängen ab vom Grad der Fortführungsfähigkeit des Unternehmens (Going Concern) ab und ändern sich schon von daher im Zeitverlauf. Sind die Zahlen bei der Position Maschinen und Anlagen wenigstens noch nachvollziehbar, weil hier im Regelfall die jeweiligen Anschaffungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen Abschreibungen ausgewiesen werden, so sind sie noch lange nicht realistisch.
Spätestens die Zahlen beim Lager erscheinen mehr oder weniger willkürlich, mag das angewandte Bewertungsverfahren noch so perfekt sein. Und die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (Debitoren) sind hier das maximal Mögliche, selten jedoch das Realistische. Erfahrungsgemäß weisen ertragsmäßig schwache Unternehmen eher überhöhte Lagerbestände und Forderungen aus. Einzig realistisch ist das verbuchte Barvermögen, soweit solches überhaupt vorhanden ist.
Gehen wir auf die rechte Seite, auf die Verbindlichkeiten. Im Gegensatz zur linken Seite sind hier alle Zahlen exakt und zutreffend. Zu Hundert Prozent. Kein Unternehmen würde auch nur einen Cent höhere Verbindlichkeiten ausweisen als ordnungsgemäß eingefordert. Zudem sind hier die Zahlen leicht nachprüfbar.
Wie errechnet sich nun die Eigenkapitalquote?
Jetzt zur Position Eigenkapital. Die hier ausgewiesen Beträge liegen leider nicht auf irgendwelchen Festgeldkonten, wie viele Zeitgenossen den Begriff leider fehlinterpretieren. Der Wert, der als Eigenkapital ausgewiesen wird, entspricht mathematisch ganz trivial der Differenz aus Vermögen und Verbindlichkeiten. Ist diese größer Null liegt Eigenkapital vor, ist die Differenz negativ, besteht in dem ausgewiesenen Wert ein nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag. Dann steht das Eigenkapital quasi "auf der falschen Seite". Positives Eigenkapital steht also nicht liquide zur freien Verfügung, sondern ist in den damit finanzierten Aktiva fest gebunden. Und negatives Eigenkapital bedeutet schlicht und einfach: das bilanzierte Vermögen reicht zur Abdeckung der Verbindlichkeiten nicht mehr aus.
Machen wir ein einfaches Beispiel. Der Einfachheit halber lassen wir Rückstellungen weg. Unser Unternehmen bilanziert wie folgt:
AKTIVA
100 TDE Maschinen
200 TDE Lager
200 TDE Debitoren
050 TDE Sonstige
550 TDE Summe Aktiva
Verbindlichkeiten
200 TDE Banken
200 TDE Kreditoren
050 TDE Sozialträger
050 TDE Sonstige Verbindlichkeiten
500 TDE Summe Verbindlichkeiten
Die Bilanzsumme wird immer vom höheren der beiden Werte bestimmt, hier also TDE 550. Damit nun die rechte Seite die gleiche Bilanzsumme ausweist wie die linke, errechnet sich automatisch ein positiver Saldo von TDE 50. Das ist dann Eigenkapital. Somit sieht die Passivseite der Bilanz jetzt wie folgt aus:
PASSIVA
050 TDE Eigenkapital
200 TDE Banken
200 TDE Kreditoren
050 TDE Sozialträger
050 TDE Sonstige Verbindlichkeiten
550 TDE Summe Passiva
Die Eigenkapitalquote beträgt hier 9,09 Prozent (50 / 550) und entspricht etwa dem Durchschnitt mittelständischer Betriebe.
Wo steht das negative Eigenkapital?
Verändern wir nun unser Beispiel leicht, indem wir die sonstigen Verbindlichkeiten um TDE 100 auf jetzt TDE 150 erhöhen:
AKTIVA (wie bisher)
100 TDE Maschinen
200 TDE Lager
200 TDE Debitoren
050 TDE Sonstige
550 TDE Summe Aktiva
Verbindlichkeiten (neu)
200 TDE Banken
200 TDE Kreditoren
050 TDE Sozialträger
150 TDE Sonstige Verbindlichkeiten
600 TDE Summe Verbindlichkeiten
Die Bilanzsumme beträgt jetzt TDE 600. Aktiva und Passiva sehen dann so aus:
AKTIVA (neu)
100 TDE Maschinen
200 TDE Lager
200 TDE Debitoren
050 TDE Sonstige
050 TDE Fehlendes Eigenkapital
600 TDE Summe Aktiva
PASSIVA
200 TDE Banken
200 TDE Kreditoren
050 TDE Sozialträger
150 TDE Sonstige Verbindlichkeiten
600 TDE Summe Passiva
Jetzt errechnet sich eine negative Eigenkapitalquote von minus 8,3 Prozent (-50 / 600). (Es wirkt auf Nichtökomomen immer wieder skurril, dass negatives Eigenkapital ausgerechnet auf der Aktiva-Seite ausgewiesen wird. Das kann man zwar auch mit Minus-Vorzeichen rechts ausweisen, allerdings wird dann die Bilanzsumme entsprechend verkleinert und entspricht nicht mehr der Höhe der Verbindlichkeiten. Was dann wiederum definitionsgemäß keine Bilanz ist.)
Fragwürdige Eigenkapitalquote verleitet zu Manipulationen
Wie man unschwer erkennen kann, ist die Aussagekraft dieser Quote höchst fragwürdig, egal ob sie positiv oder negativ ist. Denn sie resultiert aus unterschiedlich ermittelten Zahlen (Verfahrensdifferenz). Es werden Äpfel mit Birnen gleichgesetzt. Je nach Bewertung der Aktiva verändert sich die Bilanzsumme und damit automatisch der Eigenkapital-Saldo, ganz unabhängig davon, ob sich real Eigenkapital verändert. Schon von daher sollte diese Quote mit der gebotenen Zurückhaltung interpretiert werden. Kein Chirurg würde eine Operation durchführen, wenn ihm solche Untersuchungsdaten zur Verfügung stünden, keine Rakete von NASA-Ingenieuren würde jemals ihr Ziel erreichen, wenn die Berechnungen auf so fragwürdiger Grundlage zustande gekommen wären. Kein versierter Statistiker hantiert mit Korrelationsquoten, ohne diese näher zu interpretieren bzw. zu plausibilisieren. Selbst hohe Quoten können rein zufällig zustande kommen und sind daher ohne jeden Aussagewert. ("Bei schönem Wetter ist statistisch der Verkauf von Zahnpasta am höchsten.")
Hierzulande jedoch werden Kreditanträge von Banken allein wegen "zu geringer Eigenkapitalquote" abgelehnt. Das fordert natürlich Gegenreaktionen heraus. Ganz Clevere haben die Schwachstelle erkannt und treiben das dumme Spiel sogar noch auf die Spitze. Sie raten Unternehmern, ihre Eigenkapitalquoten rein kosmetisch zu verbessern, um danach bei den Banken besser auszusehen. Motto: Wenn immer mehr Frauen und Männer bei ihrem Äußeren korrigieren, können Unternehmer das erst recht. Durch Bilanz-Lifting mit mehr oder weniger infantilen Tricks soll die eigene Kreditwürdigkeit aufpoliert bzw. beschönigt werden. Das Dumme an der Sache ist nur: Wie beim Mensch bleibt auch beim Unternehmen die Substanz dadurch völlig unverändert.
Beispiele für Bilanztrickserei
Typisches Beispiel. Anhänger des Leasing argumentieren oft wie folgt: Statt den Kauf einer Maschine mit Fremdkapital (Darlehen) zu finanzieren, sei es "bilanzpolitisch" besser, die Maschine zu leasen. Warum ? Die Fremdfinanzierung erhöht die Bilanzsumme, was automatisch zu einer geringeren Eigenkapitalquote führt. Leasing dagegen ist bilanzneutral, da die Leasingraten sofort als Aufwand verbucht werden. Damit blieben dann bilanziell evtl. vorhandene Verschuldungsreserven sogar unangetastet.
Wer so argumentiert, verschweigt die Hälfte. Denn die Leasing-Raten reduzieren entsprechend das wichtige EBITDA, also das operative Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibung in der Gewinn- und Verlustrechnung. Doch genau dieses EBITDA ist heute die entscheidende Kennziffer bei der Beurteilung der Verschuldungskapazität von Unternehmen. Je höher das EBITDA in Relation zur bestehenden Verschuldung ist, desto entspannter gibt sich der Kapitalgeber. Wer also least, reduziert seine Verschuldungskapazität anstatt diese zu erhöhen. Die Aussage gilt ganz unabhängig von der bilanziellen Eigenkapitalquote. (Die oft sehr sinnvolle Leasing-Finanzierung wird damit keineswegs in falsches Licht gerückt, nur sollte korrekt argumentiert werden.)
Vorsicht vor Modebegriff "Mezzanine-Finanzierung"
Größte Vorsicht ist auch bei der derzeit hoch gejubelten "Mezzanine-Finanzierung" angebracht. Auch hier suggerieren deren Anbieter insbesondere kapitalschwachen Mittelständlern eine "maßgeschneiderte Finanzierungsform", die zudem als Eigenkapital verkauft wird und entsprechend die Bilanz verschönt. Kosten dieser Art Lifting sind meist exorbitant hohe Zinsen und Gebühren, die den Anbietern satte Renditen einbringen. Dabei ist Mezzanine-Kapital nie und nimmer echtes Eigenkapital, da auch der Mezzanine-Kapitalgeber wie jeder andere Fremd-Kapitalgeber einen individuellen Rückzahlungsanspruch hat und diesen über kurz oder lang auch wahrnimmt, schließlich versteht er sein Geschäft nicht als karitative Einrichtung.
Dittes Beispiel solcher Art Bilanzkosmetik ist die derzeit viel propagierte Umstellung der Rechnungslegung vom HGB auf das neue internationale IFRS-Format. Da wird behauptet, allein mit dieser Umstellung würden gerade Mittelständler ihr Kredit-Rating verbessern. Auch dieser Ratschlag ist äußerst kritisch zu hinterfragen. Die mit der Umstellung auf IFRS hohen Kosten werden mitnichten durch bessere Finanzierungskonditionen kompensiert (Ausnahmen bestätigen dies nur).
Auf die Ertragslage, auf das EBITDA, kommt es an
Alle Arten solcher Bilanz-Manipulationen lassen völlig außer Acht, dass sich dadurch die Ertragslage des Unternehmens überhaupt nicht verbessert, vielfach jedoch verschlechtert. Doch nur mit guten Erträgen – optimiert durch einen nachhaltig stabilen operativen Cashflow – festigen Unternehmen ihre Vertrauensbasis bei seriösen Kapitalgebern. Und die Musik dazu wird in der Gewinn- und Verlustrechnung gespielt, nicht in der Bilanz. Stimmen die Zahlen, gibt es auch Kapital zu marktgerechten Konditionen.
Selbstredend ist es immer gut und empfehlenswert, den nach Abzug von Steuern, Tilgung, und Neuinvestment verbleibenden "free cashflow" im Unternehmen zu belassen, um dadurch die reale Eigenkapitalbasis zu steigern. Nichts anderes machen die guten Mittelständler seit Jahrzehnten.
Rechtsprechung den Betriebswirten und Bankern hier analytisch überlegen
Ausgerechnet die ob ihrer mangelnden praktischen Betriebskenntnis oft belächelten Juristen sind bei diesem Aspekt der Bilanzanalyse Betriebswirten und Bankern überlegen. Bei der insolvenzrechtlichen Beurteilung einer Überschuldung spielt der Begriff Eigenkapitalquote überhaupt keine Rolle. Kosmetische Korrekturen wären daher völlig sinnlos. Eigenkapital ergibt sich nur aus der aktuellen Gegenüberstellung von Vermögen und Schulden. Wichtig zudem: Der Beurteilungsmaßstab ist bei Aufstellung einer Überschuldungsbilanz bei Aktiva und Passiva der gleiche: Bilanziert werden sollen die "wahren Werte". Zu deren möglichst präziser Ermittlung wird vorab eine Fortführungsprognose des Unternehmens erstellt. Ist diese positiv, kann mit realen Verkehrswerten bilanziert werden.
Fazit zum Thema Eigenkapitalquote
Lassen wir die Kirche besser im Dorf. Nehmen wir diese Kennzahl nicht als allein selig machendes Kriterium bei der Kreditvergabe, konzentrieren wir uns wieder auf die eigentlichen wichtigen und relevanten Ertragskennzahlen eines Unternehmens, lassen wir alle albernen Bilanztricks.
© 2006 by Diplom-Volkswirt Stefan Uhlig (www.su-consulting.de)
Über den Autor
Stefan Uhlig ist freiberuflicher Unternehmensberater und Sachverständigengutachter (www.su-consulting.de) mit den Schwerpunkten Sanierung, Krisenbereinigung, Liquiditäts-Management und Verfasser des Fachbuchs "Immer zahlungsfähig. Nachhaltig erfolgreicher wirtschaften durch höhere Wertschöpfung und konsequentes Liquiditätsmanagement".
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