
Due Diligence
Due Diligence: Chancen- und Risikobewertung
Gegenstand von Due Diligence-Analysen ist vor allem eine Bewertung von Chancen und Risiken eines Transaktionsobjektes, in der Regel unmittelbar vor Aufnahme detaillierter (Kauf-)Vertragsverhandlungen.
Ein Beitrag von Dr. Bernd Högemann
Begriff und Prüfungsinhalte
Die Chancen- und Risikobewertung eines Unternehmens, eines Unternehmensteils oder eines Geschätftsplans findet auf Veranlassung von Erwerbs- oder Verkaufsinteressenten statt (Buyer oder Vendor Due Diligence), um die üblicherweise zwischen Eigentümer und potentiellem Erwerber bestehende asymmetrische Informationsverteilung bezüglich des Transaktionsobjektes weitestgehend zu nivellieren.
Die Herkunft des Due Diligence-Begriffes ist begründet im US-amerikanischen Kapitalmarkt- und Anlegerschutzrecht. Das US-amerikanische Kapitalmarktrecht erwartet im Sinne des Anlegerschutzes von bei Unternehmenstransaktionen beteiligten Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten und anderen Experten die gleiche Sorgfalt, wie sie von einem mit erforderlicher Sorgfalt handelnden Manager in seinem Unternehmen erwartet wird. Neben diesem allgemeinen haftungsrechtlichen Konzept bedeutet Due Diligence im US-amerikanischen Sprachgebrauch auch ein spezielles unternehmenskaufrechtliches Institut. Der im angloamerikanischen Kaufrecht geltende "caveat-emptor" Grundsatz legt dem Käufer das Mängelrisiko und die Pflicht auf, vor dem Kauf die Kaufsache zu untersuchen, zu beurteilen und zu prüfen.
In diesem Sinn wird Due Diligence auch im deutschen Sprachgebrauch verstanden: Bei der Due Diligence handelt es sich im Grunde um eine detaillierte und systematische Analyse eines Unternehmens, Unternehmensteils oder eines Geschäftsplans, mit dem Ziel, einen Gesamteindruck von der wirtschaftlichen Lage, den Zukunftsaussichten und dem Chancen- und Risikoprofil des Unternehmens zu gewinnen.
Anlässe für eine Due Diligence
Wie die breit angelegte Beschreibung der Verwendung von Due Diligence-Prüfungen bereits erahnen lässt, weist die Due Diligence – neben dem Hauptanwendungsfall der Unternehmenstransaktion – grundsätzlich ein breites Spektrum sehr heterogener Anlässe auf. Allgemeiner lässt sich behaupten, dass Due Diligence-Prüfungen immer dann erforderlich werden, wenn (im weitesten Sinne) Unternehmensbewertungen erfolgen. Hierbei kann das Unternehmen Gegenstand einer zivil- oder gesellschaftsrechtlichen Auseinandersetzung sein, die eine Unternehmensbewertung möglicherweise sogar vorschreibt, oder Mittelpunkt der Prüfung einer Investitionsoption durch strategische Investoren oder Finanzinvestoren.
Gerade bei Transaktionen unter Beteiligung von Finanzinvestoren, bei denen an die Qualität des Businessplans und insbesondere an die finanzwirtschaftlichen Planungsrechnungen besondere Anforderungen gestellt werden, haben sich Due Diligence-Prüfungen ebenso wie bei internationalen Unternehmenstransaktionen als fester Standard etabliert.
Darüber hinaus wird der Due Diligence-Begriff zunehmend auch dann verwendet, wenn größere Finanztransaktionen abgewickelt werden, beispielsweise im Rahmen großer Projektfinanzierungen, zur Vorbereitung von Börsengängen, bei Kreditwürdigkeitsprüfungen und als Instrument des Beteiligungscontrollings.
Für den Hauptanwendungsfall einer Due Due Diligence vor Unternehmenstransaktion zeigt Abbildung 1 die übliche zeitliche Positionierung einer Due Diligence im Transaktionsprozess.
Die Due Diligence fällt zeitlich vor der Unternehmensbewertung in die Hauptverhandlungsphase. Nach dem weiter gefassten Verständnis von Due Diligence können einzelne Prüfungen noch nach Vertragsabschluss erfolgen. Hierbei handelt es sich in der Regel um Prüfungsfelder, die vor Vertragsunterzeichnung etwa aufgrund der gewünschten Diskretion nicht oder nur eingeschränkt zugänglich und häufig insbesondere zur Vorbereitung der Integrationphase von Bedeutung sind.
Funktionen einer Due Diligence
In der wissenschaftlichen und praktischen Literatur werden für Unternehmenstransaktionen im Wesentlichen die folgenden, näher erläuterten Funktionen einer Due Diligence-Prüfung beschrieben.
Informationsbeschaffung und –verifizierung
Infolge einer zumeist asymmetrischen Informationsverteilung bezüglich des in Rede stehenden Kaufobjektes zielt eine Due Diligence-Prüfungen vorrangig auf die Reduzierung der Informationsasymmetrie zwischen Veräußerer und Erwerber ab. Abbildung 2 zeigt die wesentlichen inhaltlichen Prüfungsschwerpunkte einer Due Diligence-Prüfung, differenziert nach den in Literatur und Schrifttum differenzierten Teilprüfungen.
Risikoanalyse und Risikoprüfung
Risikoanalyse und Risikoprüfung bezeichnen den Prozess einer angemessenen Aus- und Bewertung der im Rahmen der Informationsbeschaffung und -verifizierung sondierten Daten. Risikoanalyse und Risikoprüfung münden in einen Urteilsbildungsprozess, bei dem die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der potentiellen Transaktion vor dem Hintergrund der spezifischen Motive der Marktteilnehmer beurteilt sowie Schwachstellen im betrachteten Unternehmen aufgedeckt werden sollen.
Eingedenk dieses Urteilsprozesses werden Informationsbeschaffung und Informationsverifizierung sowie Risikoanalyse und Risikoprüfung zusammenfassend auch als Kaufentscheidungsfunktion bezeichnet. Der Bewertungsmaßstab dürfte transaktionsspezifisch und in Abhängigkeit von den besonderen Erwartungen des potentiellen Investors ganz erheblich variieren. Das Ergebnis der Risikoanalyse und -prüfung kann, vor allem bei der Identifikation so genannter Deal Breaker, den vollkommenen Rückzug des potentiellen Kaufinteressenten bedeuten.
Preisfindungs- und Gewährleistungs-, Strukturierungs- und Gestaltungsfunktion
Die Ergebnisse einer Risikobewertung können in die Konkretisierung eines Kaufpreises Eingang finden, indem vorgefundene Risiken monetär quantifiziert werden und in die Grenzpreisbildung des potentiellen Kaufinteressenten (oder auch beider Marktteilnehmer) Eingang finden.
Zur Quantifizierung von Grenzpreisminderungen oder Grenzpreismehrungen müssen Höhe (h), Eintrittswahrscheinlichkeit (w) und Zeitpunkt (t) der aus einem Risiko resultierenden Zahlungswirkungen bestimmt werden können. Sofern wohl h, nicht aber w und/oder t bekannt sind, lassen sich alternativ zur Risikoberücksichtigung zwischen den Vertragsparteien Gewährleistungsregime vereinbaren. Hierbei gibt der potentielle Veräußerer vertraglich selbständige Garantiezusagen, in der Regel über die Beschaffenheit einer zugesicherten Eigenschaft des in Rede stehenden Transaktionsobjektes.
Insbesondere im Zuge einer steuerlichen Risikoprüfung, der so genannten Tax Due Diligence, resultieren Hinweise, die Transaktion zwischen den Vertragsparteien in besonderer Weise zu strukturieren, um steuerrechtlich gegebenen Gestaltungsspielraum zur Verringerung des Steuerbarwertes einer (oder beider) Vertragsparteien zu nutzen.
Dokumentations- und Exkulpationsfunktion
Die Due Diligence-Prüfung erfüllt ferner die Funktion, das Offenlegungsverfahren zu formalisieren und zu dokumentieren, um im Fall späterer gerichtlicher Auseinandersetzungen, etwa bei der Behandlung von Sach- oder Rechtsmängelhaftungen, über klare Beweisgrundlagen bezüglich Inhalt und Umfang der vorgenommenen Due Diligence-Prüfungen zu verfügen – oder besser noch – um Auseinandersetzungen gänzlich zu vermeiden. Einem potentiellen Haftungsrisiko setzen sich neben den Vertretern des potentiellen Käufer- bzw. Verkäuferunternehmens insbesondere mit der Durchführung der Due Diligence beauftragte Berater aus – namentlich Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater und Makler.
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