Das Arbeitszeugnis - Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger
teaser_fachbeitraege.jpg
10.09.2008

Arbeitsrecht

Das Arbeitszeugnis

Die meisten Unsicherheiten bei Arbeitnehmern gibt es zum Thema Zeugnis. Wann wird es ausgestellt? Was muss inhaltlich enthalten sein und wie soll die Beurteilung aussehen? Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses hat jeder Arbeitnehmer gemäß § 109 der Gewerbeordnung einen Anspruch auf die Erteilung eines schriftlichen Zeugnisses. Man unterscheidet allgemein zwischen ‚einfachem’ Zeugnis, ‚qualifiziertem’ Zeugnis und Zwischenzeugnis.




Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Norbert Pflüger

Das einfache Zeugnis

Beschränkt sich das Zeugnis auf die Darstellung der Art und Dauer des Dienstverhältnisses, handelt es sich um ein sog. einfaches Zeugnis. Dieses Zeugnis muss die Tätigkeiten, die der Arbeitnehmer im Laufe des Arbeitsverhältnisses ausgeübt hat, vollständig und präzise beschreiben, beinhaltet aber keinen bewertenden Teil.

Das qualifizierte Zeugnis

Nahezu alle Arbeitnehmer beanspruchen jedoch ein sog. qualifiziertes Zeugnis, dessen Inhalt zudem eine Beurteilung der Leistung und Führung bzw. Verhalten des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis enthält. Unter die Leistungsbeurteilung fallen vor allem Angaben zu Arbeitsumfang, -befähigung, -bereitschaft, zur Selbstständigkeit und Eigeninitiative, zur Arbeitsleistung, dem Tempo und der Ökonomie sowie zu Belastbarkeit, Sorgfältigkeit, Entscheidungsfähigkeit, Ausdrucksvermögen und Verhandlungsgeschick. Die Verhaltens-/ Führungsbeurteilung beschreibt das Sozialverhalten gegenüber Vorgesetzten, Kollegen, Mitarbeitern und Dritten.

Oft endet das Zeugnis zudem mit einer Schlussformel, in der der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer für dessen Arbeit dankt, sein Ausscheiden aus dem Unternehmen bedauert und für die Zukunft alles Gute wünscht. Diese "Dankes-Bedauern-Formel" ist auch bei einem qualifizierten Zeugnis nicht zwingend – allerdings ein Gebot der Höflichkeit.

Der Zeugnisinhalt muss nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wahr und verständlich sein. In diesem Rahmen soll er vom verständigen Wohlwollen des Arbeitgebers getragen, das heißt so formuliert sein, dass er das weitere berufliche Fortkommen des Arbeitnehmers nicht unnötig erschwert.

Das Zwischenzeugnis

Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses hat ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf die Erteilung eines Zwischenzeugnisses, sofern ein berechtigtes Interesse für die Ausstellung vorliegt. Ein solches ist zu bejahen bei einem Vorgesetztenwechsel, einer bevorstehenden Versetzung, der Ankündigung einer arbeitgeberseitigen Kündigung oder auch dem erstinstanzlichen Obsiegen eines Arbeitnehmers im Kündigungsschutzprozess.

Wird dem Arbeitnehmer trotz bestehenden Anspruchs gar kein Zwischenzeugnis/Zeugnis oder eines mit unzutreffendem Inhalt erteilt, kann er dagegen klageweise vorgehen, gegebenenfalls sogar im Wege der einstweiligen Verfügung. Dies sollte relativ bald nach Erteilung des Zeugnisses geschehen, da sowohl der Zeugnis- als auch der Zeugnisberichtigungsanspruch bereits nach einigen Monaten verwirkt werden kann.

Der Autor
Dr. Norbert Pflüger
Rechtsanwalt/Fachanwalt für Arbeitsrecht
Pflüger Rechtsanwälte GmbH
Kaiserstraße 44
60329 Frankfurt am Main
Tel.: 069 242 689 - 0 Fax: 069 242 689 - 11
e-Mail: info(at)k44.de
www.k44.de

  drucken        versenden
Bewerten Sie diesen Beitrag:

Durchschnittliche Bewertung:
[ 5 Bewertungen ]

Über den Autor

Der Autor ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., Brühl

www.mittelstands-anwaelte.de

Neue Fachbeiträge

  • Online-Marketing

    Was man im Umgang mit sozialen Netzwerken beachten sollte

    Vor dem Hintergrund der sich immer stärker abzeichnenden Schwächen herkömmlicher Marketinginstrumente wie der Kaltakquise flüchten immer mehr Unternehmen in die Welt der sozialen Netzwerke. In ihnen lassen sich mit wenig Aufwand und geringen Investitionen hohe Erfolgsraten realisieren - so zumindest die Theorie. Viele Firmen aber scheitern in der Online-Welt und stellen nach einigen Monaten enttäuscht fest, dass sie keine neuen Kunden gewonnen, sondern Ansehen verloren haben. Was man im Umgang mit sozialen Netzwerken beachten sollte, erklärt Robert Nabenhauer in seinem Fachbeitrag. mehr
  • Kundenbefragungen

    Critical Incident Technique (CIT)

    Klassische Kundenbefragungen bleiben meist an der Oberfläche – und sie sind gefährlich. Denn auf ihre mehr oder weniger sorgfältig ausformulierten Fragen erhalten die Interviewer kaum Wahrhaftigkeit, sondern vornehmlich Antworten, die opportun erscheinen oder aber den Befragten vor sich selbst und anderen in ein gutes Licht rücken sollen. Dies passiert in aller Regel nicht absichtlich. Die Ursache liegt vielmehr darin, dass uns der Zugang zum Unbewussten fehlt. Wir machen uns selbst etwas vor. Psychologen nennen das Wahrnehmungsgefängnis. Die Critical Incident Technique kann uns daraus befreien. Lernen Sie mehr über diesen Ansatz im Fachbeitrag von Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing. mehr
  • Versicherung

    Berufsunfähigkeit - Auch für Gründer ein Thema

    Wer ein Unternehmen gründet oder führt, sollte sowohl das Gewerbe als auch sich selbst gegen alle möglichen Risiken absichern. Dazu gehört beispielsweise die Absicherung gegen Schadensersatzansprüche Dritter. Aber auch die eigene Arbeitskraft sollte beim Versicherungsschutz nicht außen vor gelassen werden. Einen Einblick ins Thema gewährt uns Juliane Wellisch, Redakteurin bei berufsunfaehigkeit.com, in ihrem Fachbeitrag. mehr
  • Do it yourself

    Facebook-Marketing für Gründer

    Mit über 22 Millionen Mitgliedern allein in Deutschland ist Facebook unbestritten das soziale Netzwerk Nummer 1. Kaum verwunderlich, dass es auch von Unternehmen unterschiedlichster Größe genutzt wird, um sich der breiteren Online-Öffentlichkeit vorzustellen und eine eigene Community aufzubauen. Doch wie verhält es sich mit Existenzgründern, deren Budget meist begrenzt ist? Welche Möglichkeiten bietet Facebook-Marketing fürs kleine Portemonnaie? Diese Fragen beantwortet Dr. Rebecca Belvederesi-Kochs in ihrem Fachbeitrag. mehr
  • Fachbeitrag

    Über Ziele und wie die Chance wächst, diese tatsächlich zu erreichen

    Der Jahresanfang ist ja oft der Zeitpunkt, an dem Menschen sich sowohl persönlich als auch beruflich oder für ihr Unternehmen Ziele setzen, Veränderungen erreichen wollen. Nur zu oft werden diese Ziele, obwohl grundsätzlich durchaus realisierbar, letztendlich nicht erreicht, das Vorhaben wieder ad acta gelegt. In seinem Fachbeitrag erklärt Unternehmercoach Jörg Mann wie die Chance wächst, Ziele tatsächlich zu erreichen. mehr
  • Journalisten die Arbeit erleichtern

    Der perfekte Pressebereich: Zwölf Tipps und fünf Tabus

    Bevor ein Redakteur zum Telefonhörer greift, holt er sich erste Informationen über ein Unternehmen oder eine Person aus dem Netz. Hier bekommen Sie zwölf Tipps für einen perfekten Pressebereich – und fünf Tabus. Zusammengestellt von Ulf-Hendrik Schrader, geschäftsführender Gesellschafter der Aufgesang Public Relations GmbH. mehr
  • Fachbeitrag

    Das historisch bedingte Wissen um die Macht einer Geschäftsidee!

    Der Blick auf das Unternehmertum, seine Aufgabenbereiche und die daraus resultierenden Entscheidungen gewinnen zunehmend an Bedeutung. Besonders bei jungen Unternehmen hat sich in den vergangenen Jahren und Jahrzehnten vieles in Bewegung gesetzt und verändert. In ihrem Fachbeitrag wirft Marketingberaterin Nicole M. Pfeffer einen Blick auf das historisch bedingte Wissen um die Macht einer Geschäftsidee. mehr
  • Vertriebsanalyse

    Wenn die Umsätze nicht stimmen

    Start-ups und junge Unternehmen geraten oft in Schwierigkeiten, weil die Umsätze stagnieren oder sinken, Absatzziele nicht erreicht werden oder die Anzahl der neu geworbenen Kunden zurückgeht. In solchen Situationen ist es hilfreich, den Vertrieb auf den Prüfstand zu stellen, um herauszufinden, ob es Schwachstellen und Optimierungspotenziale gibt. Was es bei einer Vertriebsanalyse zu beachten gilt, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Volker Wendeler in seinem Fachbeitrag. mehr
  • Online-Marketing

    Vorsicht bei E-Mail-Marketing!

    Aus Unternehmersicht ist E-Mail-Marketing eine schnelle, kostengünstige und praktische Methode, um viele potenzielle Kunden zu erreichen. Doch Vorsicht: Grundsätzlich ist E-Mail-Marketing unzulässig, egal ob sich die Informationen an Privatpersonen oder an Gewerbetreibende richten, und unabhängig davon, ob sie explizit als Werbung gekennzeichnet sind oder beispielsweise als Newsletter bezeichnet werden. Zur Vorsicht beim E-Mail-Marketing mahnt Fachanwältin Bettina Krause in ihrem Fachbeitrag. mehr
  • Corporate Branding

    Das neue Corporate Branding - konsequent auch für Facebook

    Seit der Beliebtheitsgrad sozialer Netzwerke immer weiter steigt, haben sich die Anforderungen an die Selbstdarstellung von Firmen stark verändert. Die Unternehmens-Identität bildet sich in den Köpfen der Menschen über weit mehr Faktoren als zuvor. Das wirkt sich selbstverständlich auch auf die formalen Aspekte der Corporate Identity aus. Einen Einblick in das neue Corporate Branding gibt Gründercoach und Designerin Ulrike Thiel in ihrem Fachbeitrag. mehr
  • Cloud Computing

    Geschäftssoftware der Zukunft kommt aus dem Netz

    Der klassische Server ist ein Auslaufmodell. Zukünftig werden komplexe Unternehmenslösungen bei Firmen immer weniger vor Ort installiert, sondern über das Internet genutzt. Das sogenannte Cloud Computing ist günstig, flexibel und einfach zu handhaben. Warum die Geschäftssoftware der Zukunft aus dem Netz kommt, erklärt Markus Stahl, Leiter Business Development bei SAP Deutschland, in seinem Fachbeitrag. mehr

anzeige

förderland-Newsletter

Close