Auswirkungen der GmbH-Reform auf die Gründung einer mittelständischen GmbH - Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Norbert Gieseler
teaser_fachbeitraege.jpg
11.12.2007

GmbH-Recht

Auswirkungen der GmbH-Reform auf die Gründung einer mittelständischen GmbH

Am 23. Mai. 2007 hat das Bundeskabinett den Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Das Gesetzgebungsverfahren soll jetzt in der ersten Hälfte des Jahres 2008 abgeschlossen werden.




Ein Beitrag von Rechtsanwalt Dr. Norbert Gieseler

Ziel des MoMiG

Das MoMiG soll das GmbH-Recht flexibilisieren und deregulieren sowie zugleich Missbräuche, insbesondere solche der "Firmenbestattungen", bekämpfen. Hierdurch soll der Mittelstand gestärkt werden und die deutsche GmbH gegenüber ausländischen Rechtskapitalgesellschaften, insbesondere der englischen Limited, attraktiver gemacht werden, ohne die bestehenden Vorzüge der jetzigen GmbH zu beseitigen. 

Auswirkungen auf die Gründung einer mittelständischen GmbH


Durch die Reform des GmbH-Rechts soll insbesondere die Gründung einer mittelständischen GmbH erleichtert werden. Dabei werden vor allem vier Aspekte der Reform relevant:

Von besonderer Bedeutung ist die Herabsetzung des Mindeststammkapitals auf 10.000 Euro sowie die Einführung einer "Unternehmergesellschaft". Zudem soll die Eintragung ins Handelsregister durch Abkoppelung von einer eventuell notwendigen verwaltungsrechtlichen Genehmigung beschleunigt werden. Schließlich ermöglicht ein Mustergesellschaftsvertrag die GmbH-Gründung ohne Beratung oder Belehrung durch einen Notar.

1. Herabsetzung des Mindeststammkapitals und "Unternehmergesellschaft" 

Bedeutung ausländischer Kapitalgesellschaften bei Unternehmensgründung

Der Europäische Gerichtshof hat bekanntermaßen in den Jahren 2002 und 2003 entschieden, dass ausländische Kapitalgesellschaften ihren Verwaltungssitz nach Deutschland verlegen können. Gestützt wurden diese Entscheidungen auf die so genannte Niederlassungsfreiheit. Seit diesen Entscheidungen steigt insbesondere die Zahl der englischen Ltd. mit Verwaltungssitz in Deutschland, die bereits mit einem englischen Pfund gegründet werden können. Die Anzahl der niedergelassenen Ltd. ist zwar nicht exakt ermittelt, lag aber im Jahr 2005 zwischen 20.000 und 30.000. Angesichts der Gesamtzahl der deutschen GmbH von ca. einer Million ist das zwar relativ wenig. Betrachtet man dagegen die Neugründungen, spielt die Ltd. eine nicht unerhebliche Rolle. Die Reform des GmbH-Gesetzes soll auch die GmbH im Verhältnis zur ausländischen Kapitalgesellschaft, wie der Ltd., attraktiver machen.

Herabsetzung des Mindeststammkapitals

Der Referentenentwurf sieht in § 5 Abs. I GmbHG eine Herabsetzung des derzeitigen Mindeststammkapitals von 25.000 Euro auf 10.000 Euro vor. Die Höhe des Stammkapitals entspricht in etwa dem europäischen Durchschnitt. Aus Wissenschaft und Praxis gab es bereits seit längerer Zeit Kritik über die jetzige Höhe des Stammkapitals, wodurch insbesondere bei Neugründungen ein Wettbewerbsnachteil zu anderen europäischen Kapitalgesellschaften gesehen wurde. Insbesondere im Dienstleistungssektor (inzwischen der größte Teil der Neugründungen von Kapitalgesellschaften) erscheint eine Ausstattung der GmbH mit einem hohen Stammkapital nicht unbedingt erforderlich. Durch die Herabsetzung des Stammkapitals auf 10.000 Euro soll insbesondere Kleinunternehmern die Existenzgründung erleichtert werden.

Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit diesem Stammkapital von 10.000 Euro die Seriositätsschwelle noch einzuhalten, obwohl in Wissenschaft und Praxis nicht unerhebliche Stimmen vorhanden sind, die eine weitere Herabsetzung auf ein Euro befürworten. Auf der anderen Seite gibt es auch nicht unerhebliche Stimmen, die bereits die Herabsetzung auf 10.000 Euro für übertrieben erachten, da dieses Mindeststammkapital nicht nur als Puffer für Verluste, sondern auch als Ausgleich für die fehlende persönliche Haftung der Gesellschafter zu betrachten ist. Der Gesetzgeber hat versucht, mit dem neu geplanten Mindeststammkapital von 10.000 Euro den guten Ruf der deutschen GmbH aufrecht zu erhalten, da in der Bevölkerung der Ruf der englischen Ltd. aufgrund des fehlenden Stammkapitals "angekratzt" ist.

Betrachtet man die Praxis, so stellt sich natürlich schon die Frage, ob ein Stammkapital von 10.000 Euro noch Sinn macht. Auch das jetzige Stammkapital von 25.000 Euro ist im Rahmen von wirtschaftlichen Anfangsschwierigkeiten oder auftretenden Krisen der Kapitalgesellschaft sehr schnell verbraucht, so dass die Frage der Insolvenzantragspflicht bei einer GmbH mit 10.000,00 € Stammkapital sich sehr schnell stellen kann. Auf der anderen Seite ist auch zu berücksichtigen, dass das jetzige Stammkapital von 25.000 Euro tatsächlich keinen sonderlichen Schutz der Gläubiger darstellt. Aus Gläubigersicht spielt es daher wohl keine große Rolle, ob das Stammkapital 25.000 Euro oder 10.000 Euro beträgt.

Ob das Ziel des Gesetzgebers damit erreicht wird, die deutsche GmbH, beispielsweise im Verhältnis zur englischen Ltd. attraktiver zu gestalten, wird sich zeigen. Gewisse Zweifel sind aber anzumerken, da es ein nicht unerheblicher Unterschied ist, ob eine englische Ltd. mit einem englischen Pfund gegründet wird oder eine deutsche GmbH mit 10.000 Euro Stammkapital. In der Praxis wird bei der englischen Ltd. allerdings oft übersehen, dass diese relativ hohe laufende Kosten hat, da in England der Hauptsitz zu verwalten ist und dort auch Jahresabschlüsse gefertigt werden müssen. 

Die Unternehmergesellschaft


Um die Attraktivität der deutschen GmbH im Verhältnis zu ausländischen Kapitalgesellschaften zu erhöhen, gleichzeitig aber den Ruf der deutschen GmbH nicht zu schwächen, sieht der Regierungsentwurf einen neuen § 5 a GmbHG vor, in dem die so genannte "Unternehmergesellschaft" eingeführt wird. Nach dieser Neugestaltung ist bei einer Neugründung ein Stammkapital von nur einem Euro erforderlich. Dieses Stammkapital muss aber als Bareinlage erbracht werden. Eine Sacheinlage ist ausgeschlossen. Als Ausgleich für dieses geringe Haftungskapital dürfen die Gewinne des Unternehmens nicht voll ausgeschüttet werden, sondern müssen zu mindestens 25 Prozent thesauriert werden. Mit der Zeit soll so ein ausreichendes Eigenstammkapital geschaffen werden. Diese Gewinnrücklage darf nur zu einer Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln verwendet werden. Von einer solchen Thesaurierungspflicht kann sich die Unternehmergesellschaft nur befreien, wenn sie aufgrund einer Kapitalerhöhung - sei es aus Gesellschaftsmitteln oder Gesellschaftereinlagen - ein Stammkapital von zumindest 10.000 Euro erreicht hat.

Weiterhin muss zwingend der Rechtsformzusatz "Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)" bzw. "UG (haftungsbeschränkt)" geführt werden. Eine weitergehende Abkürzung ist nicht möglich. Auf diese Weise kann der Rechtsverkehr die möglicherweise niedrigere Kapitaldecke erkennen.

Gerade für kleinere Gründungen scheint diese Variante attraktiv zu sein, wobei eine Gründung mit einem Stammkapital von ein Euro nicht praktikabel erscheint, da die Gesellschaft alleine durch die Gründungskosten überschuldet ist. Die Reduzierung des ausschüttbaren Bilanzgewinnes bei neu gegründeten Unternehmen erscheint hinnehmbar, da zumindest in den meisten Fällen die Gesellschafter auch gleichzeitig Geschäftsführer sind und so über das Geschäftsführergehalt ausreichend über Einnahmen verfügen.

Ob diese Unternehmergesellschaft sich auf dem Markt durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Sicherlich ist die Idee begrüßenswert, als Alternative zur englischen Ltd. eine deutsche Gesellschaft anzubieten. Begrüßenswert erscheint auch, dass das Stammkapital nur am Anfang nicht voll einbezahlt sein muss und durch Gewinnrücklagen gebildet werden kann. Die Praxis zeigt allerdings, dass die meisten GmbH-Insolvenzen in den Anfangsjahren zu beklagten sind. Die Ausfallquote wird daher voraussichtlich steigen, wobei der Rechtsverkehr durch den zwingenden Zusatz ausreichend geschützt scheint.

Ob durch dieses erhöhte Insolvenzrisiko das Ansehen der "Unternehmergesellschaft" in Mitleidenschaft gezogen werden wird, bleibt abzuwarten. Das gleiche gilt für die praktischen Insolvenzprobleme (Insolvenzverschleppung, Haftung des Gesellschafters für nicht erbrachte Stammeinlagen).

  drucken        versenden
Bewerten Sie diesen Beitrag:

Durchschnittliche Bewertung:
[ 4 Bewertungen ]

Über den Autor

Der Autor ist Mitglied in der Deutschen Anwalts- und Steuerberatervereinigung für die mittelständische Wirtschaft e.V., Brühl

www.mittelstands-anwaelte.de

Neue Fachbeiträge

  • Projektmanagement in IT-Start-ups

    IT-Start-ups verschenken Effizienzpotenziale

    Obwohl sich Projekt bezogenes Arbeiten in manchen Start-ups zu etablieren beginnt, ist professionelles Projektmanagement noch vielerorts weitgehend unbekannt. Hauke Thun, Gründer und Inhaber von PM Firefighters, erklärt in seinem Fachbeitrag, wie Start-ups ihre Potentiale mittels Projektmanagement bestmöglich nutzen. mehr
  • E-Commerce

    E-Commerce mit CIVETS im Blick – Chancen und Risiken!

    Nicht nur die BRIC Staaten Brasilien, Russland, Indien und China bieten Chancen für deutsche Unternehmen, die für E-Commerce Zielgruppen auf neuen Märkten suchen. In seinem Fachbeitrag beleuchtet Christian Arno, Gründer des Übersetzungsdienstes Lingo24, die so genannten CIVETS, also die wirtschaftlich aufstrebenden Länder Kolumbien, Indonesien, Vietnam, Ägypten, Türkei und Südafrika. mehr
  • Kundenkontaktpunkt-Management

    Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht - Teil 3

    Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, erklärt im dritten und letzten Teil ihrer Beitragsserie zum Thema "Touchpoint Management", wie Sie die Mitarbeiter aktivieren, sie tagtäglich mit dem Kunden in Kontakt stehen. mehr
  • Kundenkontaktpunkt-Management

    Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht - Teil 2

    Im zweiten Teil ihrer Beitragsserie zum Thema "Touchpoint-Projekte" erklärt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, wie Sie bei Mitarbeitern den "Mein-Baby-Effekt" erzeugen. mehr
  • Kundenkontaktpunkt-Management Teil 1

    Wie man Touchpoint-Projekte erfolgreich macht

    Anne M. Schüller ist zehnfache Buch- und Bestsellerautorin und gilt als Europas führende Expertin für Loyalitätsmarketing. Kürzlich veröffentlichte sie ihr neuestes Buch mit dem Titel „Touchpoints – Auf Tuchfühlung mit dem Kunden von heute“. In einer dreiteiligen Beitragsserie auf förderland gibt Anne M. Schüller jetzt eine Einführung ins Thema. mehr
  • Cloud Software

    Cloud Software für Existenzgründer – Was sollte beachtet werden?

    Als Existenzgründer sind viele Entscheidungen zu treffen. Neben der Durchführung, Steuerung und Kontrolle des Geschäftsbetriebs müssen auch verschiedene Fragen bezüglich der Nutzung von Unternehmenssoftware beantwortet werden. Frank Elsenbruch von der Scopevisio AG aus Bonn geht in seinem Fachbeitrag der Frage nach, was Gründer beim Einsatz von Software aus der Cloud beachten sollten. mehr
  • SEO

    Suchmaschinenoptimierung mal anders. Ein Blick hinter das System ...

    Suchmaschinenoptimierung: Oft gehört, aber nie wirklich verstanden was Suchmaschinenoptimierung ist und vor allem, wie es funktioniert. Eines können wir bereits ausschließen, Suchmaschinenoptimierung bedeutet nicht, auch wenn es klingt, dass eine Suchmaschine optimiert wird. Einen Blick hinter das System gewährt uns heute Korhan Parlar, Gründer und Geschäftsführer der SEOvista aus Berlin. mehr
  • Empfehlungsmarketing

    10 schriftliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing

    Die gute alte Mundpropaganda, die vor Jahrmillionen an den Lagerfeuern begann, erlebt gerade einen mächtigen Wandel. Die Social Media und der Hype um trendige Smartphones sind die wesentlichen Treiber dafür. Empfehlungen sind inzwischen der Kaufauslöser Nummer eins. Damit rückt das Empfehlungsmarketing an die vorderste Stelle im Marketingplan. Mithilfe der folgenden 10 Tipps von Anne M. Schüller können Sie Andere auf schriftliche Weise ermuntern, Ihre Angebote aktiv zu empfehlen. mehr
  • Empfehlungsmarketing

    10 Verstärker in Sachen Online-Empfehlungsmarketing

    Das größte Empfehlungsnetzwerk, das es je gab, heißt Social Web. Die gute alte Mundpropaganda verlagert sich immer mehr ins Internet. Das klassische Weitererzählen erlebt als digitaler Consumer-Content eine unbändige Renaissance. "Social Sharing" wird dies auch genannt. 10 Verstärker in Sachen Online-Empfehlungsmarketing stellt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, in ihrem aktuellen Fachbeitrag vor. mehr
  • Empfehlungsmarketing

    10 mündliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing

    Wir leben in einer neuen Businesswelt. Heute ist alles "like" oder "dislike". Da müssen Unternehmen zunehmend zeigen, dass sie zu den wirklich Guten gehören. Am wirkungsvollsten ist es, wenn dies nicht vom Anbieter selbst behauptet, sondern von seinen begeisterten Kunden bezeugt wird. Die von enthusiastischen Fans persönlich ausgesprochenen Empfehlungen, Hinweise und Tipps sind heutzutage der Kaufauslöser Nummer eins. 10 mündliche Verstärker in Sachen Empfehlungsmarketing empfiehlt Anne M. Schüller, führende Expertin für Loyalitätsmarketing, in ihrem Fachbeitrag. mehr
  • Fachbeitrag

    Unternehmensgründung mit Erfolg: Darauf kommt es an!

    Viele Gründer beschäftigen sich mit scheinbar wichtigen Fragen im Vorfeld einer Unternehmensgründung. Diese Fragen stellen sie dann womöglich kompetenten Steuerberatern, Gründungsberatern und anderen Experten. Auf den ersten Blick ist dies ja auch sehr positiv. Doch leider hört man immer wieder die gleichen Fragen – Fragen, die so gut wie nichts mit dem künftigen Erfolg oder Misserfolg des Unternehmens zu tun haben. Worauf es wirklich ankommt, erklärt Unternehmensberater Martin Grünstäudl in seinem Fachbeitrag. mehr

anzeige

förderland-Newsletter

Close