
Vorsteuerabzug Firmenwagen
Auswege aus der Steuerfalle
Viele Firmenwagen fahren auf steuerliche Schlaglöcher zu. Wird das Firmenauto auch privat genutzt, drohen Unternehmen erhebliche finanzielle Einbußen. Der Entwurf des Jahressteuergesetz 2009 sieht vor, den Vorsteuerabzug bei gemischter Fahrzeugnutzung zu halbieren. Dies umfasst nicht nur den Anschaffungspreis, sondern auch die laufenden Betriebskosten.
Ein Beitrag von Dr. Harzem und Partner
Die Möglichkeit zum vollen Vorsteuerabzug existiert voraussichtlich nur noch wenige Monate. Die Neuregelung soll schon zum 1. Januar 2009 in Kraft treten, vorausgesetzt die EU stimmt zu. In Sachen Firmenwagen besteht deshalb für viele Unternehmen ein weitreichender Handlungsbedarf. Es ist nicht nur zu prüfen, inwieweit das Anschaffen, Mieten oder Leasen von Firmenwagen noch in diesem Jahr erfolgen kann. Die private Nutzung von betrieblichen Fahrzeugen ist insgesamt zu überdenken und gegebenenfalls neu zu gestalten. In diesem Zusammenhang sind auch die Dokumentationspflichten den kommenden gesetzlichen Anforderungen anzupassen. So sollten zukünftig etwa die Kfz-Aufwendungen in der Finanzbuchhaltung streng nach Firmenwagen mit hälftigen und mit vollem Vorsteuerabzug getrennt werden.
Nur bei Fahrzeugen, die Arbeitnehmern (z.B. GmbH-Geschäftsführern) im Rahmen des Dienstverhältnisses gegen Entgelt zur Verfügung gestellt werden, bleibt alles beim Alten. Durch die Neuregelung gewinnen alternative Gestaltungen an Attraktivität. Welche Handlungsoption tatsächlich steueroptimal ist, klärt häufig erst eine Einzelfallprüfung. Letztlich bleibt der Wirtschaft aber ein erheblicher bürokratischer Mehraufwand nicht erspart.
Steuerliche Hindernisse umfahren
Egal ob Kauf, Miete oder Leasing: Ab 2009 halbiert sich für viele Einzelunternehmen und Personengesellschaften der Vorsteuerabzug für betrieblich genutzte Fahrzeuge. Gleichzeitig steigen die Dokumentationspflichten weiter an. Die DHPG-Berater empfehlen, frühzeitig Handlungsoptionen zu prüfen und umzusetzen:
1. Rein betriebliche Nutzung: Kommen Firmenwagen ausschließlich betrieblich zum Einsatz, können Unternehmen auch künftig die volle Vorsteuer abziehen. Voraussetzung hierfür ist allerdings ein Verzicht auf Privatfahrten oder, bei Personengesellschaften, die entgeltliche Überlassung des Firmenwagens an die Gesellschafter. Hierbei ist zu beachten, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, anders als im Ertragsteuerrecht, im Umsatzsteuerrecht als betriebliche Fahrten gelten. Um Probleme mit dem Finanzamt zu vermeiden, sollten alle Strecken in einem Fahrtenbuch lückenlos nachgewiesen werden.
2. Betriebliche und private Nutzung: Bei einer gemischten Nutzung von Firmenwagen halbiert sich künftig der Vorsteuerabzug. Hieraus resultieren deutlich höhere Kosten für die Anschaffung und den laufenden Betrieb von Firmenwagen. Die alte Umsatzsteuerregelung gilt allerdings noch für Vertragsabschlüsse bis zum 31.12.2008. Wichtig ist, dass bei einem Kauf der Wagen auch bis Jahresende übereignet wird. Beim Leasing müssen das Vertragsverhältnis sowie die Übergabe des Fahrzeugs bis Sylvester 2008 beginnen bzw. erfolgen.
3. Betrieblich genutzter Privatwagen: Aufgrund des veränderten Vorsteuerabzuges für Firmenwagen gewinnt dieses Modell an Attraktivität. Selbständige können auch ihren Privatwagen betrieblich nutzen. Sie können dafür die tatsächlichen Aufwendungen oder 30 Cent pro Entfernungskilometer als Betriebsausgabe geltend machen. Der Vorsteuerabzug entfällt dann jedoch im Regelfall. Es empfiehlt sich, gegebenenfalls per Zusatzvereinbarung Fragen zu Haftungs- und Versicherungsschäden zu klären.
Über den Autor
Seit mehr als 50 Jahren gibt es die DHPG mit derzeit etwa 350 Mitarbeitern und Partnern an sechs Standorten in Nordrhein-Westfalen. Die DHPG DR. HARZEM & PARTNER KG bietet Unternehmen und Privatpersonen das gesamte Spektrum einer modernen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft. Beratungsleistungen auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts erbringt die DHPG Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Steuerberater.
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