Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - An der Wirklichkeit vorbei - Ein Beitrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln
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15.02.2007

AGG

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz - An der Wirklichkeit vorbei

Am Ende dieser Woche ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz seit genau einem halben Jahr in Kraft. Das Ziel, Menschen vor Benachteiligungen zu schützen, verdient durchaus Unterstützung. Ob dafür aber der Gesetzgeber in Aktion treten musste, lässt eine Umfrage der EU-Kommission fraglich erscheinen. Denn in Deutschland klagen deutlich weniger Menschen über Diskriminierungen als in vielen anderen EU-Staaten.


Ein Beitrag des Instituts der deutschen Wirtschaft Köln

Berlin im Juni 2006: Vor dem Brandenburger Tor liegen sich Europäer, Südamerikaner, Asiaten und Afrikaner in den Armen und feiern die Fußballweltmeisterschaft. Deutschland präsentiert sich in diesen Tagen als gut gelauntes, weltoffenes Land. Zur gleichen Zeit, nur wenige Meter entfernt: Im Bundestag verabschiedet die große Koalition das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), mit dem sie Diskriminierung in Deutschland bekämpfen möchte. Hier wird tolerant gefeiert, dort Toleranz per Gesetz geregelt – selten sagten Bilder so viel über unnötige Regulierung aus wie im Sommer des vergangenen Jahres.

In Kraft getreten ist das AGG am 18. August 2006. Die 33 Paragrafen verbieten Benachteiligungen aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Religion, Alter, Geschlecht, Behinderungen oder sexueller Identität. Für die Unternehmen haben die Vorgaben tief greifende Auswirkungen – nur einige Beispiele: Sie müssen Stellenausschreibungen neutral formulieren, Einstellungsprozesse genau dokumentieren und eine Beschwerdestelle einrichten.

Diskriminierung: Toleranteres Deutschland. Bild: Deutscher Instituts-Verlag
Die Initialzündung zu dem umstrittenen Gesetz kam allerdings nicht aus Berlin, sondern aus Brüssel. Die Europäische Union hatte bereits im Jahr 2000 ihre Mitgliedsstaaten verpflichtet, per Gesetz gegen Diskriminierung vorzugehen. Ausgerechnet die geistigen Väter des AGG lassen jetzt aber Zweifel aufkommen, ob das Gesetz in Deutschland tatsächlich notwendig ist. Denn eine regelmäßige Umfrage der EU-Kommission, das so genannte Eurobarometer, ergab im Sommer 2006, dass die Deutschen vergleichsweise selten über Diskriminierungen klagen (Grafik):

In Deutschland sagen 76 Prozent der Frauen und 78 Prozent der Männer, dass man hierzulande nicht oder nur sehr selten wegen des Geschlechts benachteiligt werde. Im EU-weiten Durchschnitt schätzen lediglich 58 Prozent der Befragten die tatsächliche Gleichberechtigung in ihrem Land so positiv ein.

Relativ tolerant stehen die Bundesbürger auch Menschen gegenüber, denen das AGG den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern soll. So meinen sechs von zehn Deutschen, dass ältere Mitbürger und Menschen mit Behinderungen selten oder gar nicht diskriminiert werden.

Selbst bei der ethnischen Herkunft, die sowohl hierzulande als auch EU-weit am häufigsten als Grund für Benachteiligungen angesehen wird, schneidet Deutschland von allen westlichen Staaten am besten ab. Nur in den baltischen Ländern und Polen beschwerten sich weniger Menschen über Diskriminierungen aufgrund von Hautfarbe und Herkunft.

So umstritten die Notwendigkeit des AGG in Deutschland ist, so stark sind die Nebenwirkungen der Paragrafen:

Mehr Bürokratie. Weil die Betriebe umfangreich dokumentieren müssen, dass sie sich einwandfrei verhalten haben, verursacht das Gesetz hohe Kosten und verschlingt viel Zeit. Umsatz- und Beschäftigungszuwächse beschert das AGG deshalb vor allem Arbeitsrechtlern, Anwälten und Anbietern von Schulungen zum Umgang mit den Vorschriften.

Schwierigere Bewerbungen. Um sich vor Schadensersatzforderungen zu schützen, verzichten manche Betriebe auf Stellenanzeigen in Zeitungen oder Online-Portalen. Stattdessen nutzen sie verstärkt interne Stellenbörsen und Empfehlungen. Wer weiterhin in den Medien nach neuen Mitarbeitern sucht, der formuliert zumindest die Stellenanzeigen sehr allgemein. Die Folge: Den Arbeitnehmern fällt es schwerer, gute Jobangebote zu finden. Wegen der vagen Stellenbeschreibungen können sie auch oft kaum beurteilen, ob die Position für sie in Frage kommt.

Verfehltes Ziel. Die Unternehmen fürchten Klagen, wenn sie beispielsweise älteren, ausländischen oder behinderten Mitarbeitern kündigen müssen. Daher berichten Personaler davon, dass manches Unternehmen von vornherein weniger Bewerber mit solchen Merkmalen einstellt.

© Deutscher Instituts-Verlag

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