Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Wahlleistungen
Bei den sogenannten Wahlleistungen handelt es sich um Leistungen, die über die Regelleistungen hinausgehen. Sie werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet.
Ob sie in der privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif des Versicherten ab. Bei einer Vollversicherung besteht Anspruch auf die Wahlleistungen. Gesetzlich versicherte können die Wahlleistungen dann beanspruchen, wenn sie eine private Kranken-Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt gehören die Behandlung durch einen Chefarzt wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zu den Wahlleistungen.
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Ob sie in der privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt vom gewählten Tarif des Versicherten ab. Bei einer Vollversicherung besteht Anspruch auf die Wahlleistungen. Gesetzlich versicherte können die Wahlleistungen dann beanspruchen, wenn sie eine private Kranken-Zusatzversicherung abgeschlossen haben. Bei einem stationären Krankenhausaufenthalt gehören die Behandlung durch einen Chefarzt wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer zu den Wahlleistungen.
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