Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung
Bestimmte Personengruppen unterliegen grundsätzlich nicht der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, wie z.B. Selbstständige, Gewerbetreibende und Freiberufler, sowie Richter, Beamten, Soldaten und sonstige Beschäftige des öffentlichen Dienstes, die bei Krankheit Anspruch auf Fortzahlung ihrer Bezüge und auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben.
Arbeiter und Angestellte müssen sich zwar im Allgemeinen in der GKV versichern – allerdings sind sie versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Diese Personengruppe hat jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV weiterzuversichern. Familienmitglieder sind in der GKV bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beitragsfrei mitversichert.
zurück zur Übersicht
Arbeiter und Angestellte müssen sich zwar im Allgemeinen in der GKV versichern – allerdings sind sie versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges Arbeitsgehalt die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) in drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren überstiegen hat. Diese Personengruppe hat jedoch die Möglichkeit, sich freiwillig in der GKV weiterzuversichern. Familienmitglieder sind in der GKV bis zu einer bestimmten Einkommensgrenze beitragsfrei mitversichert.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren