Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Umlageverfahren
Beim sogenannten Umlageverfahren handelt es sich um ein Finanzierungssystem, das im Bereich der Sozialversicherungen (Altersvorsorge, Kranken- und Arbeitslosenversicherung) Anwendung findet.
Dabei werden die eingezahlten Beiträge einerseits unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen aufgewendet, sprich sie werden sofort wieder an die Leistungsberechtigten ausbezahlt. Andererseits erarbeiten sich die aktiven Beitragszahler so ihren eigenen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, und letztlich Alter.
Das Gegenstück zum Umlageverfahren bildet das Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die Beiträge angespart und verzinst, um im Leistungsfall ausgezahlt zu werden.
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Dabei werden die eingezahlten Beiträge einerseits unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen aufgewendet, sprich sie werden sofort wieder an die Leistungsberechtigten ausbezahlt. Andererseits erarbeiten sich die aktiven Beitragszahler so ihren eigenen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, und letztlich Alter.
Das Gegenstück zum Umlageverfahren bildet das Kapitaldeckungsverfahren. Dabei werden die Beiträge angespart und verzinst, um im Leistungsfall ausgezahlt zu werden.
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