Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Solidaritätsprinzip
Die gesetzliche Sozialversicherung basiert auf dem Solidaritätsprinzip. Demnach werden alle Versicherten gleich behandelt. Sie werden nicht wie bei der privaten Krankenversicherung nach individuellen Risikofaktoren behandelt.
Anspruch auf Leistung besteht nur bei Notwendigkeit, also wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und nur in dem medizinisch als notwendig erachteten Umfang. Die Beiträge werden prozentual je nach Gehalt bemessen, das heißt, die Höhe der Beiträge hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Mitglieds ab. Somit findet ein Ausgleich zugunsten der sozial schwächer Gestellten statt.
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Anspruch auf Leistung besteht nur bei Notwendigkeit, also wenn der Versicherungsfall eingetreten ist und nur in dem medizinisch als notwendig erachteten Umfang. Die Beiträge werden prozentual je nach Gehalt bemessen, das heißt, die Höhe der Beiträge hängt von der finanziellen Leistungsfähigkeit des Mitglieds ab. Somit findet ein Ausgleich zugunsten der sozial schwächer Gestellten statt.
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