Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Solvabilität
Unter Solvabilität versteht man die Ausstattung der privaten Krankenversicherung mit Eigenmitteln. Sie setzt sich zusammen aus dem vorhandenen Eigenkapital der Krankenversicherung und der abhängigen Relation zwischen Beitragseinnahmen und Ausgaben durch Schadenfälle.
Gemäß § 53c VAG sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, für die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden. Die Spanne der Solvabilität bemisst sich entweder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre ("Schadenindex") oder nach den jährlichen Beitragseinnahmen des Versicherers ("Beitragsindex"). Maßgebend ist der höhere Index.
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Gemäß § 53c VAG sind Versicherungsunternehmen verpflichtet, für die Sicherstellung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge Eigenmittel mindestens in Höhe einer Solvabilitätsspanne zu bilden. Die Spanne der Solvabilität bemisst sich entweder nach den durchschnittlichen Aufwendungen für Versicherungsfälle der letzten drei Geschäftsjahre ("Schadenindex") oder nach den jährlichen Beitragseinnahmen des Versicherers ("Beitragsindex"). Maßgebend ist der höhere Index.
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