Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Spartentrennung
Die Spartentrennung stellt eine gesetzliche Regelung dar, die besagt, dass bestimmte Versicherungszweige nur in rechtlich selbstständigen Unternehmen betrieben werden dürfen. Im Einzelnen betrifft die Spartentrennung in Deutschland die Bereiche Lebens-, Kranken-, Schaden- und Unfallversicherung. Die deutsche Versicherungsaufsicht erlaubt keine Kombinierung dieser Versicherungen.
Damit soll vermieden werden, dass Gewinne bzw. Verluste verschiedener Sparten miteinander verrechnet werden. Die Beiträge und Leistungen werden ausschließlich für die jeweilige Sparte verwendet, die Quersubventionierung für andere Versicherungssparten wird unterbunden.
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Damit soll vermieden werden, dass Gewinne bzw. Verluste verschiedener Sparten miteinander verrechnet werden. Die Beiträge und Leistungen werden ausschließlich für die jeweilige Sparte verwendet, die Quersubventionierung für andere Versicherungssparten wird unterbunden.
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