Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Regelleistungen
Im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung werden die Leistungen für einen notwendigen stationären Krankenhausaufenthalt als Regelleistungen bezeichnet. Dazu zählen neben der Behandlung durch den Dienst habenden Arzt die Krankenpflege, die Versorgung mit Medikamenten, Heil- und Hilfsmitteln, die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer und die Verpflegung. Diese Regelleistungen sind durch die Sozialgesetzgebung für GKV-Versicherte einheitlich geregelt. Die Zusatzversicherungen der privaten Krankenversicherung ermöglichen gesetzlich Versicherten ihren Versicherungsschutz nach individuellem Bedarf abzustimmen.
Im Bereich der privaten Krankenversicherung gehören diejenigen Leistungen zu den Regelleistungen, die im allgemeinen Pflegesatz der Krankenhäuser enthalten sind. Je nach Tarif hat der privat Versicherte auch Anspruch auf Leistungen, die darüber hinausgehen. Diese werden als Wahlleistungen bezeichnet. Zu den Wahlleistungen zählen z.B. die Betreuung durch einen Chefarzt und die Unterbringung in einem Einzelzimmer.
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Im Bereich der privaten Krankenversicherung gehören diejenigen Leistungen zu den Regelleistungen, die im allgemeinen Pflegesatz der Krankenhäuser enthalten sind. Je nach Tarif hat der privat Versicherte auch Anspruch auf Leistungen, die darüber hinausgehen. Diese werden als Wahlleistungen bezeichnet. Zu den Wahlleistungen zählen z.B. die Betreuung durch einen Chefarzt und die Unterbringung in einem Einzelzimmer.
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