Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Negativliste Hilfsmittel
Zum 1.1.1990 wurde die "Verordnung über Hilfsmittel von geringem therapeutischen Nutzen oder geringem Abgabepreis" in der gesetzlichen Krankenversicherung wirksam. Die Verordnung legt eine Negativliste für bestimmte Hilfsmittel fest, das heißt, diese Hilfsmittel unterliegen nicht der Leistungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung.
Folgenden Leistungen entfallen damit aus der gesetzlichen Krankenversicherung:
zurück zur Übersicht
Folgenden Leistungen entfallen damit aus der gesetzlichen Krankenversicherung:
- Hilfsmittel mit geringem Preis wie beispielsweise Einmalhandschuhe, Fingerlinge, Augenklappen, Augenbadewannen, Milchpumpen o.ä.
- Hilfsmittel mit geringem oder umstrittenen therapeutischen Nutzen wie beispielsweise Bandagen ohne Verstärkungselemente, die die Gelenkbewegung einschränken
- Instandsetzungsarbeiten an Brillengestellen für Erwachsene
- Batterien und Ladegeräte für Hörgeräte für Versicherte über 18 Jahre
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren