Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Negativliste Arzneimittel
Zum 1.7.1991 wurde die sogenannte "Verordnung über unwirtschaftliche Arzneimittel in der gesetzlichen Krankenversicherung" wirksam. Die Verordnung entbindet die gesetzlichen Krankenkassen von der Leistung für bestimmte Arzneimittel.
Arzneimittel sind aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung dann ausgeschlossen, wenn
zurück zur Übersicht
Arzneimittel sind aus der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung dann ausgeschlossen, wenn
- sie für das Therapieziel oder zur Minderung von Risiken nicht erforderliche Bestandteile enthalten.
- ihre Wirkung wegen der Vielzahl der enthaltenen Wirkstoffe (mehr als drei Wirkstoffe) nicht mit ausreichender Sicherheit beurteilt werden kann.
- der therapeutische Nutzen nicht nachgewiesen ist.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren