Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Mahnverfahren
Versäumt es der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum hinweg, seine Beiträge zu zahlen, kann der Versicherer das Mahnverfahren einleiten. Damit verliert der Versicherungsnehmer den Versicherungsschutz.
Zunächst fordert das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer auf, innerhalb von zwei Wochen den rückständigen Betrag zu zahlen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nicht nach, erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neue Versicherungsfälle. Der Versicherer hat nun das Recht, das Versicherungsverhältnis fristlos zu kündigen.
Begleicht der Versicherungsnehmer die angemahnte Summe binnen eines Monats und ist bis dahin noch kein Versicherungsfall eingetreten, werden die rechtlichen Konsequenzen der Kündigung nichtig.
Der Versicherer hat Anspruch auf die Zahlung der Beiträge bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses, was er gerichtlich einklagen kann.
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Zunächst fordert das Versicherungsunternehmen den Versicherungsnehmer auf, innerhalb von zwei Wochen den rückständigen Betrag zu zahlen. Kommt der Versicherungsnehmer dieser Aufforderung nicht nach, erlischt der Versicherungsschutz automatisch für neue Versicherungsfälle. Der Versicherer hat nun das Recht, das Versicherungsverhältnis fristlos zu kündigen.
Begleicht der Versicherungsnehmer die angemahnte Summe binnen eines Monats und ist bis dahin noch kein Versicherungsfall eingetreten, werden die rechtlichen Konsequenzen der Kündigung nichtig.
Der Versicherer hat Anspruch auf die Zahlung der Beiträge bis zum Ende des Versicherungsverhältnisses, was er gerichtlich einklagen kann.
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