Leistungseinschränkungen - Versicherungslexikon (PKV)
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Leistungseinschränkungen

Bestimmte Ereignisse sind in der privaten Krankenversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. So soll die Kalkulierbarkeit der Risiken gewährleistet werden.

Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, leistet die private Krankenversicherung nicht
  • bei Versicherungsfällen aufgrund von Kriegsereignissen oder Wehrdienstbeschädigungen
  • für Krankheiten oder Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • für Entziehungskuren aufgrund einer Suchtkrankheit
  • bei allen Kur- und Sanatoriumsbehandlungen wie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
  • für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort
  • für Versicherungsfälle aufgrund von Alkoholgenuss
  • für schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit
  • wenn nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche bestehen


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