Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Leistungseinschränkungen
Bestimmte Ereignisse sind in der privaten Krankenversicherung vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. So soll die Kalkulierbarkeit der Risiken gewährleistet werden.
Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, leistet die private Krankenversicherung nicht
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Sofern vertraglich nichts anderes vereinbart wurde, leistet die private Krankenversicherung nicht
- bei Versicherungsfällen aufgrund von Kriegsereignissen oder Wehrdienstbeschädigungen
- für Krankheiten oder Unfälle, die vorsätzlich herbeigeführt wurden
- für Entziehungskuren aufgrund einer Suchtkrankheit
- bei allen Kur- und Sanatoriumsbehandlungen wie Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger
- für ambulante Heilbehandlung in einem Heilbad oder Kurort
- für Versicherungsfälle aufgrund von Alkoholgenuss
- für schwangerschaftsbedingte Arbeitsunfähigkeit
- wenn nach dem Bundesversorgungsgesetz anderweitige Ansprüche bestehen
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