Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kündigung durch den Krankenversicherer
Das Versicherungsunternehmen hat in der Krankenversicherung nur sehr eingeschränkte Möglichkeiten zur Kündigung des Versicherungsverhältnisses. Paragraph 206 des VVG (Versicherungsvertragsgesetz) schließt eine ordentliche Kündigung bei substitutiven Krankheitskosten-, Krankentagegeld- oder Pflegekrankenversicherung durch das Versicherungsunternehmen aus.
Allerdings steht dem Versicherer in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, beispielsweise wenn es um den Aspekt von Treu und Glauben geht.
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Allerdings steht dem Versicherer in bestimmten Fällen ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, beispielsweise wenn es um den Aspekt von Treu und Glauben geht.
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