Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kündigungsrücknahme
Der Versicherungsnehmer hat grundsätzlich die Möglichkeit, seine Kündigung zurückzunehmen, indem er einen Antrag auf Kündigungsrücknahme stellt. Dies gilt sowohl für einzelne Vertragsteile als auch den Vertrag als Ganzes.
Allerdings muss der Antrag beim Versicherer vor dem Zeitpunkt eingegangen sei, an dem die Kündigung wirksam wird.
Der Antrag auf Kündigungsrücknahme unterliegt denselben Prinzipien wie der normale Versicherungsantrag. Demnach lebt das Versicherungsverhältnis erst dann wieder auf, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen wurde.
Verpasst der Versicherungsnehmer mit seinem Rücknahmeantrag jenen Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird, so kann er nun einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung stellen. Dabei ist eine Gesundheitsprüfung durch den Krankenversicherer üblich. Bindefristen gelten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
zurück zur Übersicht
Allerdings muss der Antrag beim Versicherer vor dem Zeitpunkt eingegangen sei, an dem die Kündigung wirksam wird.
Der Antrag auf Kündigungsrücknahme unterliegt denselben Prinzipien wie der normale Versicherungsantrag. Demnach lebt das Versicherungsverhältnis erst dann wieder auf, wenn der Antrag vom Versicherer angenommen wurde.
Verpasst der Versicherungsnehmer mit seinem Rücknahmeantrag jenen Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird, so kann er nun einen Antrag auf Wiederinkraftsetzung stellen. Dabei ist eine Gesundheitsprüfung durch den Krankenversicherer üblich. Bindefristen gelten entsprechend der gesetzlichen Vorschriften.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren