Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kündigung wegen Beitragsanpassung
Im Falle einer Beitragsanpassung besteht für den Versicherungsnehmer ein außerordentliches Kündigungsrecht. Gleiches gilt, wenn die tariflichen Leistungen durch den privaten Versicherer gekürzt werden.
Die Kündigung wegen Beitragsanpassung muss bei der Versicherung eingegangen sein, bevor die Beitragsanpassung wirksam wird. Ist die Beitragsanpassung bereits in Kraft getreten, ist das Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Beitragsanpassung erloschen.
Die Kündigung wegen Beitragsanpassung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gilt.
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Die Kündigung wegen Beitragsanpassung muss bei der Versicherung eingegangen sein, bevor die Beitragsanpassung wirksam wird. Ist die Beitragsanpassung bereits in Kraft getreten, ist das Recht auf außerordentliche Kündigung wegen Beitragsanpassung erloschen.
Die Kündigung wegen Beitragsanpassung wird ab dem Zeitpunkt wirksam, ab dem die Änderung gilt.
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