Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Krankheitskostenzusatz-Versicherung
Eine Krankheitskostenzusatzversicherung dient als Ergänzung zur gesetzlichen Krankenversicherung, indem sie Versicherungsschutz für einzelne Kostenbereiche vorsieht. Es können Wahlleistungen im Krankenhaus (z.B. Unterbringung im Ein- oder Zwei-Bett-Zimmer) sowie Restkosten bei einer ambulanten Behandlung versichert werden. Ebenso kann der Versicherungsschutz die Aufwendungen für eine Behandlung durch einen Heilpraktiker enthalten.
Einige private Krankenversicherer bieten spezielle Ergänzungs-Tarife für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Damit sollen die vor allem für GKV-Versicherte entstandenen Leistungslücken abdeckt werden.
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Einige private Krankenversicherer bieten spezielle Ergänzungs-Tarife für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung an. Damit sollen die vor allem für GKV-Versicherte entstandenen Leistungslücken abdeckt werden.
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