Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Krankheitskostenvollversicherung
Bei einer Krankheitskostenvollversicherung in der privaten Krankenversicherung umfasst der Versicherungsschutz ambulante, stationäre und gegebenenfalls zahnärztliche Heilbehandlung sowie weitere vereinbarte Leistungen.
Eine private Krankheitskostenvollversicherung kommt also wie die gesetzliche Krankenkasse für die anfallenden Krankheitskosten auf. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei der Krankheitskostenvollversicherung jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf den individuellen Bedarf des Versicherten abzustimmen. Der Krankenversicherer seinerseits hält für bestimmte Berufs- oder Personengruppen passende Tarife bereit.
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Eine private Krankheitskostenvollversicherung kommt also wie die gesetzliche Krankenkasse für die anfallenden Krankheitskosten auf. Anders als bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht bei der Krankheitskostenvollversicherung jedoch die Möglichkeit, den Versicherungsschutz auf den individuellen Bedarf des Versicherten abzustimmen. Der Krankenversicherer seinerseits hält für bestimmte Berufs- oder Personengruppen passende Tarife bereit.
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