Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Krankenversicherungspflicht
In Deutschland besteht grundsätzlich Krankenversicherungspflicht. Wer unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze verdient und abhängig beschäftigt ist, sprich wer der sozialen Sicherung bedarf, unterliegt der Krankenversicherungspflicht. Von der Versicherungspflicht ausgenommen sind Personen, deren regelmäßiges Jahresarbeitseinkommen die sogenannte Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) überschreitet.
Im Einzelnen unterliegen folgende Personen der Krankenversicherungspflicht:
Allerdings räumt der Gesetzgeber für einen Teil dieser Personengruppen ein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Versicherungspflicht ein.
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Im Einzelnen unterliegen folgende Personen der Krankenversicherungspflicht:
- Arbeiter und Angestellte, wenn ihr Arbeitsverdienst unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt
- Rentner
- Studenten, Praktikanten
- Bezieher von Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz
- Personen, die in Einrichtungen der Jugendhilfe beschäftigt sind (Erziehungshilfe, Fürsorgeerzieher)
- Personen, die an Einrichtungen für Behinderte und berufsfördernden Maßnahmen teilnehmen
- Landwirte und mitarbeitende Familienangehörige
- Künstler und Publizisten
Allerdings räumt der Gesetzgeber für einen Teil dieser Personengruppen ein Befreiungsrecht von der gesetzlichen Versicherungspflicht ein.
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