Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Krankenversichertenkarte
Die Krankenversichertenkarte dient als eine Art Ausweis bei Arzt- und Zahnarztbesuchen. Durch Vorlage der Karte weist der Patient seine Berechtigung auf Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach. Die Karte dient außerdem zur Honorarabrechnung mit der zuständigen kassenärztlichen bzw. kassenzahnärztlichen Vereinigung.
Neben der Unterschrift des Versicherten beinhaltet die Karte folgende Angaben:
Die Versichertenkarte ersetzt den Krankenschein. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie zur Vorlage beim Arzt Ihre eigene Krankenversichertenkarte.
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Neben der Unterschrift des Versicherten beinhaltet die Karte folgende Angaben:
- Bezeichnung der ausstellenden Krankenkasse
- Familienname und Vorname des Versicherten
- Geburtsdatum des Versicherten
- Anschrift des Versicherten
- Krankenversichertennummer
- Versichertenstatus
- Tag des Beginns des Versicherungsschutzes
- bei befristeter Gültigkeit der Karte das Datum des Fristablaufs.
Die Versichertenkarte ersetzt den Krankenschein. In der gesetzlichen Krankenversicherung erhalten Sie zur Vorlage beim Arzt Ihre eigene Krankenversichertenkarte.
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