Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Krankentagegeldgeldversicherung
Die Krankentagegeldversicherung in der private Krankenversicherung (PKV) dient dazu, einen Verdienstausfall durch Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit oder Unfall zu auszugleichen. Dabei wird ein bestimmtes Krankentagegeld gezahlt. Die Zahlungen setzen bei Arbeitnehmern üblicherweise ab dem Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlung ein. Das Krankentagegeld ist höchstens in Höhe des durchschnittlichen Nettoeinkommens des Versicherten abzuschließen. Es wird ohne Kostennachweis als Tagessatz ausgezahlt.
In der Regel wird eine auf den individuellen Bedarf des Versicherten abgestimmte Karenzzeit festgelegt. Arbeiter und Angestellter haben normalerweise eine Karenzzeit von 42 bzw. 182 Tagen, je nachdem, was vertraglich in punkto Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart wurde.
Allerdings muss beachtet werden, dass die Leistungen zusammen mit weiteren Krankengeldern (z.B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das umgerechnete Nettoeinkommen des Kalendertages nicht überschreiten dürfen. Selbstständige und Freiberufler können die Karenzzeit ebenfalls nach ihren finanziellen Bedürfnissen gestalten.
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In der Regel wird eine auf den individuellen Bedarf des Versicherten abgestimmte Karenzzeit festgelegt. Arbeiter und Angestellter haben normalerweise eine Karenzzeit von 42 bzw. 182 Tagen, je nachdem, was vertraglich in punkto Gehaltsfortzahlung im Krankheitsfall vereinbart wurde.
Allerdings muss beachtet werden, dass die Leistungen zusammen mit weiteren Krankengeldern (z.B. Verletztengeld, Übergangsgeld) das umgerechnete Nettoeinkommen des Kalendertages nicht überschreiten dürfen. Selbstständige und Freiberufler können die Karenzzeit ebenfalls nach ihren finanziellen Bedürfnissen gestalten.
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