Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kontrahierungszwang
Unter Kontrahierungszwang versteht man die Pflicht, mit einer anderen Partei einen Vertag abzuschließen. Gesetzliche Krankenkassen unterliegen grundsätzlich dem Kontrahierungszwang, das heißt, sie müssen jeden Beitrittswilligen aufnehmen. So wird die Ablehnung des Beitritts kranker Personen vermieden.
Private Krankenversicherer sind ebenfalls verpflichtet, alle diejenigen, die die Voraussetzungen für den Standarttarif erfüllen, aufzunehmen - unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft. Zudem müssen sie die Kinder von Versicherten bei Geburt ohne Ausschlüsse und Zuschläge in einen Tarif aufnehmen, der dem des versicherten Elternteils entspricht.
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Private Krankenversicherer sind ebenfalls verpflichtet, alle diejenigen, die die Voraussetzungen für den Standarttarif erfüllen, aufzunehmen - unabhängig von deren Alter, Gesundheitszustand oder ihrer finanziellen Leistungskraft. Zudem müssen sie die Kinder von Versicherten bei Geburt ohne Ausschlüsse und Zuschläge in einen Tarif aufnehmen, der dem des versicherten Elternteils entspricht.
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