Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kindernachversicherung
Die Kindernachversicherung in der privaten Krankenversicherung gewährt den uneingeschränkten Versicherungsschutz für das neugeborene Kind, die allgemeinen wie die besonderen Wartezeiten entfallen. Ebenso gibt es bei der Kindernachversicherung keine Gesundheitsprüfung.
Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes seit mindestens drei Monaten versichert sein. Außerdem muss das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum ersten des Geburtsmonats beim Versicherer angemeldet werden. Darüber hinaus darf der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
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Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So muss ein Elternteil am Tag der Geburt des Kindes seit mindestens drei Monaten versichert sein. Außerdem muss das Neugeborene innerhalb von zwei Monaten rückwirkend zum ersten des Geburtsmonats beim Versicherer angemeldet werden. Darüber hinaus darf der Versicherungsschutz des Neugeborenen nicht höher oder umfassender sein als der eines versicherten Elternteils.
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