Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kassenärztliche Vereinigung (KV)
Alle Ärzte und Psychotherapeuten eines Landes, die Kassenpatienten behandeln, sind in der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zusammengeschlossen. Ihre primäre Aufgabe ist es, die ambulante medizinische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen. Die kassenärztlichen Vereinigungen wiederum sind Mitglieder der kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). Bei allen kassenärztlichen Vereinigungen handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen befinden sich unter der Aufsicht des jeweiligen zuständigen Landesgesundheitsministeriums. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterliegt der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
zurück zur Übersicht
Die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen befinden sich unter der Aufsicht des jeweiligen zuständigen Landesgesundheitsministeriums. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung unterliegt der Aufsicht des Bundesgesundheitsministeriums.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren