Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kassenwahlrecht
Die Versicherungsnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung können grundsätzlich frei entscheiden, bei welcher Krankenkasse sie sich versichern lassen wollen. Dabei stehen die allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKs), Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkassen sowie die Ersatzkassen zur Auswahl.
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