Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Karenzzeit
Als Karenzzeit wird der Zeitraum zwischen dem Beginn des Versicherungsfalles und dem Einsetzen der Leistungspflicht bezeichnet. Karenztage gibt es lediglich in der Krankentagegeld- und Pflegekrankenversicherung. Während der Karenzzeit wird demnach noch kein Krankentagegeld gezahlt.
Die Länge der Karenzzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif. Bei Arbeitnehmern muss die Karenzzeit mindestens dem Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung (also sechs Wochen) entsprechen.
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Die Länge der Karenzzeit ergibt sich aus dem jeweiligen Tarif. Bei Arbeitnehmern muss die Karenzzeit mindestens dem Zeitraum der gesetzlichen Lohnfortzahlung (also sechs Wochen) entsprechen.
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