Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kapitallebensversicherung
Im Zuge einer Kapitallebensversicherung - auch kapitalbildende Lebensversicherung genannt - wird bis zum Ende der Vertragslaufzeit ein bestimmtes Kapital gebildet. Dieses Kapital wird zuzüglich der dazu angesammelten Gewinne zum Vertragsende ausgezahlt.
Eine Kapitallebensversicherung dient einerseits als Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall und andererseits dazu, zeitgleich Kapital für das Alter zu bilden. Wenn der Versicherungsnehmer noch während der Vertragslaufzeit stirbt, so erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Ansonsten wird dem Versicherungsnehmer nach Ablauf der Police das Vorsorgekapital, sprich die Versicherungssumme plus Gewinnanteile, ausgezahlt. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitragshöhe ab.
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Eine Kapitallebensversicherung dient einerseits als Risikoschutz für die Hinterbliebenen im Todesfall und andererseits dazu, zeitgleich Kapital für das Alter zu bilden. Wenn der Versicherungsnehmer noch während der Vertragslaufzeit stirbt, so erhalten seine Hinterbliebenen die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme. Ansonsten wird dem Versicherungsnehmer nach Ablauf der Police das Vorsorgekapital, sprich die Versicherungssumme plus Gewinnanteile, ausgezahlt. Die Höhe der Versicherungssumme hängt von Geschlecht, Eintrittsalter, Laufzeit und Beitragshöhe ab.
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