Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Kapitaldeckungsverfahren
Beim sogenannten Kapitaldeckungsverfahren handelt es sich um eine Finanzierungsform von Sozialleistungen. Durch Einzahlung der Beiträge spart der Versicherungsnehmer die später fälligen Leistungen selbst an. Im Gegensatz dazu findet bei der gesetzlichen Krankenversicherung – wie auch bei den anderen Säulen der gesetzlichen Sozialversicherung – das Umlageverfahren Anwendung. Beim Umlageverfahren werden die Leistungen der heutigen Rentner durch die Beitragszahlungen der Berufstätigen finanziert.
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