Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Jahresarbeitsentgeltgrenze
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) legt fest, ob jemand versicherungspflichtig oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert ist. Deshalb wird sie auch als Versicherungspflichtgrenze bezeichnet.
Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, haben die Möglichkeit sich in einer privat Krankenversicherung zu versichern. Sie sind demnach nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das Bundesministerium legt die JAEG jedes Jahr von Neuem fest. Für das Jahr 2012 liegt sie bei 50.850 Euro Jahreseinkommen bzw. bei 4.237,50 Euro im Monat.
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem auch:
Allerdings werden Zuschläge, wie beispielsweise das Kindergeld, das mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt wird, nicht zur Berechnung des Jahreseinkommens herangezogen.
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Arbeitnehmer, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze übersteigt, haben die Möglichkeit sich in einer privat Krankenversicherung zu versichern. Sie sind demnach nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Das Bundesministerium legt die JAEG jedes Jahr von Neuem fest. Für das Jahr 2012 liegt sie bei 50.850 Euro Jahreseinkommen bzw. bei 4.237,50 Euro im Monat.
Zum regelmäßigen Jahresarbeitsentgelt zählen unter anderem auch:
- Urlaubsgeld
- Weihnachtsgeld
- pauschale Überstundenvergütungen
- Zulagen
Allerdings werden Zuschläge, wie beispielsweise das Kindergeld, das mit Rücksicht auf den Familienstand gezahlt wird, nicht zur Berechnung des Jahreseinkommens herangezogen.
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