Gesetzliche Krankenkassen - Versicherungslexikon (PKV)
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Gesetzliche Krankenkassen

Die gesetzlichen Krankenkassen sind Bestandteil der Sozialversicherung in Deutschland und sind Träger der gesetzlichen Krankenversicherung. Bei den Krankenkassen handelt es sich um rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Die gesetzlichen Krankenkassen werden auch als Primärkassen bezeichnet.

Es gibt folgende Arten von Primärkassen:
  • Ortskrankenkassen (AOKs)
  • Betriebskrankenkassen (BKKs)
  • Innungskrankenkassen (IKKs)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKKs)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See  


Die Primärkassen nehmen zusammen mit den Ersatzkassen die Aufgaben der gesetzlichen Krankenversicherung wahr. Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Primärkassen und Ersatzkassen heute für die Versicherten kaum noch von Bedeutung, da für Versicherte weitgehend Kassenwahlrecht besteht.

zurück zur Übersicht

anzeige

förderland-Newsletter

Close