Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) ist neben der Renten-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Ein Großteil der Bundesbürger ist der gesetzlichen Krankenversicherung versichert.
Gemäß Sozialgesetzbuch besteht die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dies beinhaltet auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Träger die gesetzlichen Krankenversicherung sind die Primärkassen (dazu zählen die Ortskrankenkassen (AOKs), die Betriebskrankenkassen (BKKs), die Innungskrankenkassen (IKKs), die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKs) sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zusammen mit den Ersatzkassen. Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Primärkassen und Ersatzkassen kaum noch von Bedeutung, da ein weitgehendes Kassenwahlrecht besteht.
Der Beitrag ergibt sich aus einem festgelegten Prozentsatz vom Bruttoeinkommen, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alle Versicherten haben dabei nach dem Solidaritätsprinzip grundsätzlich denselben Leistungsanspruch. Wer versichert ist, erhält Leistungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten. Die gesetzliche Krankenversicherung bildet zusammen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) das zweigliedrige System der Krankenversicherung.
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Gemäß Sozialgesetzbuch besteht die Aufgabe der gesetzlichen Krankenkassen darin, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern (§ 1 SGB V). Dies beinhaltet auch, Krankheitsbeschwerden zu lindern.
Träger die gesetzlichen Krankenversicherung sind die Primärkassen (dazu zählen die Ortskrankenkassen (AOKs), die Betriebskrankenkassen (BKKs), die Innungskrankenkassen (IKKs), die Landwirtschaftlichen Krankenkassen (LKKs) sowie die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See) zusammen mit den Ersatzkassen. Allerdings ist die Unterscheidung zwischen Primärkassen und Ersatzkassen kaum noch von Bedeutung, da ein weitgehendes Kassenwahlrecht besteht.
Der Beitrag ergibt sich aus einem festgelegten Prozentsatz vom Bruttoeinkommen, höchstens jedoch bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Alle Versicherten haben dabei nach dem Solidaritätsprinzip grundsätzlich denselben Leistungsanspruch. Wer versichert ist, erhält Leistungen im Krankheitsfall, bei Schwangerschaft und zur Prävention und Früherkennung von Krankheiten. Die gesetzliche Krankenversicherung bildet zusammen mit der privaten Krankenversicherung (PKV) das zweigliedrige System der Krankenversicherung.
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