Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesetzliche Rentenversicherung
Die gesetzliche Rentenversicherung ist neben der Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung Bestandteil des deutschen Sozialversicherungssystems. Jeder Abreitnehmer ist rentenversicherungspflichtig.
Die Rentenversicherung leistet einerseits Altersrente wie auch Hinterbliebenenrente und schützt andererseits bei geminderter Erwerbsfähigkeit. Für die Beiträge kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte auf.
Der Finanzierung des deutschen Rentensystems liegt das Umlageverfahren zugrunde. So kommen die heute Erwerbsfähigen für die Rente der sich heute im Ruhestand befindenden auf. Wie lange dieses Prinzip des Generationenvertrags noch funktioniert, ist allerdings fragwürdig. Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnen die private und die betriebliche Altersversorgung immer mehr an Bedeutung.
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Die Rentenversicherung leistet einerseits Altersrente wie auch Hinterbliebenenrente und schützt andererseits bei geminderter Erwerbsfähigkeit. Für die Beiträge kommen Arbeitnehmer und Arbeitgeber je zur Hälfte auf.
Der Finanzierung des deutschen Rentensystems liegt das Umlageverfahren zugrunde. So kommen die heute Erwerbsfähigen für die Rente der sich heute im Ruhestand befindenden auf. Wie lange dieses Prinzip des Generationenvertrags noch funktioniert, ist allerdings fragwürdig. Aufgrund der demographischen Entwicklung gewinnen die private und die betriebliche Altersversorgung immer mehr an Bedeutung.
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