Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gesetzliche Pflegeversicherung
Die gesetzliche Pflegeversicherung bildet die jüngste der fünf Säulen des Sozialversicherungssystems in Deutschland, die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung traten 1995 in Kraft. Sie deckt die Fälle der Pflegebedürftigkeit als Maßnahme der Pflegevorsorge ab und erfasst generell auch die häusliche Pflege.
Gemäß Pflegeversicherungsgesetz ist die gesetzliche Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Das heißt, dass alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung miteinbezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
Mitglieder der privaten Krankenversicherung hingegen sind verpflichtet, bei ihrem Versicherer zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit eine Pflegeversicherung abzuschließen.
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Gemäß Pflegeversicherungsgesetz ist die gesetzliche Pflegeversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung angegliedert. Das heißt, dass alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung in die gesetzliche Pflegeversicherung miteinbezogen werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie freiwillig oder pflichtversichert sind.
Mitglieder der privaten Krankenversicherung hingegen sind verpflichtet, bei ihrem Versicherer zur Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit eine Pflegeversicherung abzuschließen.
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