Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gemischte Krankenanstalten
In den sogenannten gemischten Krankenanstalten werden neben den üblichen Krankenhausleistungen auch Kuren und Sanatoriumsbehandlungen durchgeführt. In Bezug auf diese speziellen Krankenanstalten hat der Privatpatient nur dann Anspruch auf bestimmte Leistungen, wenn das Versicherungsunternehmen vor Behandlungsbeginn eine Kostenübernahme schriftlich genehmigt hat.
Deshalb ist es bei einem Aufenthalt in einer gemischten Krankenanstalt ratsam, den Versicherer frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Um eine Kostenübernahme zu erreichen, sollte man dabei dem Versicherer einen ärztlichen Bericht über die vorausgegangenen Behandlungen, Diagnosen und den aktuellen Einweisungsgrund zukommen lassen.
zurück zur Übersicht
Deshalb ist es bei einem Aufenthalt in einer gemischten Krankenanstalt ratsam, den Versicherer frühzeitig in Kenntnis zu setzen. Um eine Kostenübernahme zu erreichen, sollte man dabei dem Versicherer einen ärztlichen Bericht über die vorausgegangenen Behandlungen, Diagnosen und den aktuellen Einweisungsgrund zukommen lassen.
zurück zur Übersicht
anzeige
-
Steuerberater suchen
Jetzt kostenlos und unverbindlich.
mehr...
-
Private Krankenversicherung
Sparen Sie 2.500 EUR pro Jahr bei besserer Leistung.
mehr...
-
Gründerberater suchen und finden
Sie sind Gründerberater? Jetzt eintragen und Vorteile sichern.
mehr...
RSS Feed abonnieren
- Nachrichten Gründer, Start-ups, Investoren Feed abonnieren
- Aktuelle Veranstaltungen Feed abonnieren
- Aktuelle Fachbeiträge Feed abonnieren