Freitag, 25.05.2012
Wissen für Gründer und Unternehmer
Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker
Nach dem Heilpraktikergesetz werden Heilkundige als Heilpraktiker bezeichnet, die - ohne über eine ärztliche Approbation zu verfügen - die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhalten haben. Heilkunde umfasst die "Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen".
Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) werden keine Gebühren, keine Mindest- oder Höchstsätze, festgesetzt. Dennoch werden die Leistungen eines Heilpraktikers zumeist in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis abgerechnet.
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Im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) werden keine Gebühren, keine Mindest- oder Höchstsätze, festgesetzt. Dennoch werden die Leistungen eines Heilpraktikers zumeist in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis abgerechnet.
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